KAB Deutschlands e.V.
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Programm der Kreisverbände 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen der Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung wird die Anmeldung für die Teilnehmer verbindlich, mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrags/Reisepreises/der Kursgebühr wird die An-meldung für den KAB Diözesanverband Eichstätt e. V. oder das Bildungswerk des KAB Diözesanverbandes Eichstätt e. V., im Folgenden gemeinschaftlich KAB genannt, verbindlich. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Die Anmeldungen über Weitermeldelisten (z. B. der KAB-Kreisverbände) werden mit Unterschriftsleistung verbindlich.

Rücktritt
Die KAB kann von der Anmeldung zurücktreten, wenn die im Programmheft genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn die verpflichteten Referenten/ Leitungen aus Gründen, die die KAB nicht zu vertreten hat, ausfallen. Das Gleiche gilt, wenn Veranstaltungsorte nicht zur Verfügung stehen. Auch Teilnehmer können jederzeit von der Reise zurücktreten. Die KAB empfiehlt den Rücktritt schriftlich an die KAB, Jesuitenstr. 4, 85049 Ingolstadt, zu erklären. Rücktritte bis zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, bei Studienreisen bis vier Wochen vor Reisebeginn sind kostenfrei. Bei Rücktritten bis zu 27 Tagen vor Maßnahme- bzw. Reisebeginn kann die KAB eine Stornogebühr für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwen-dungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des pauschalierten Ersatzanspruches berechnet sich nach folgender Tabelle.

pauschalierte
Stornogebühren
Maßnahmen Studienreisen Erläuterungen
27-14 Tage vor Beginn   15% Die Prozentangaben beziehen sich auf den von der KAB angegebenen Maßnahme-/Reisepreis.
13 - 7 Tage vor Beginn 20% 20%
6 Tage vor bis Beginn 35% 35%

Betroffenen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Die KAB behält sich vor, in Abweichung der oben aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä-digung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass der KAB wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die KAB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Haftung
Die Haftung der KAB für Schäden jedweder Art und egal aus welchen Rechtsgrund sie entstehen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Vorsatz oder die grobe Fahr-lässigkeit zur Last gelegt wird. Bei den Studienreisen tritt die KAB nur dann nicht als Veranstalter auf, wenn dies ausdrücklich im Programm benannt wird. Die Haftung des externer Veranstalters ist nach dem Reisevertragsrecht geregelt.

Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der KAB ergibt sich aus den Programmbeschreibungen in diesem Programmheft oder den Einzelausschreibungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Referenten/Leitungen sind zur Abgabe von Zusagen, zur Änderung von Leistungen und zur Entgegennahme von Abmeldungen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

Zahlung und Rechnungsstellung
Die Teilnehmer erhalten spätestens drei Wochen vor Maßnahmebeginn, bzw. bei kurzfristigerer Anmeldung unmittelbar nach Eingang der Anmeldung eine Rechnung, die innerhalb von fünf Werktagen zu bezahlen ist. Die Zahlungen sind zu überweisen, Barzahlungen werden nur entgegen genommen, wenn dies ausdrücklich in der Programmbeschreibung vermerkt ist.

Mindestteilnehmerzahlen
Kurse können auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden, wenn alle Teilnehmer mit einer Aufzahlung einverstanden sind. Die Höhe der Aufzahlung wird von der KAB festgelegt.

Teilnahmebestätigungen
Auf Wunsch werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt wenn für mindestens 80% der Kursdauer bzw. der Maßnahmedauer eine vom Referenten/Leitung bestätigte Teilnahme vorliegt.

Ermäßigte Preise
Sind ermäßigte Preise für allein Erziehende festgelegt, gilt dies nur für Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die ihre Kinder tatsächlich alleinstehend versorgen, nicht jedoch für Eltern, die aufgrund von Verhinderung des Ehe- oder Lebenspartners alleine an der Veranstaltung teilnehmen. Um den ermäßigten KAB-Mitgliedspreis für Familien oder Paare in Anspruch nehmen zu können, müssen jeweils beide Eltern oder Partner Mitglied der KAB sein, sofern beide an der Veranstaltung teilnehmen. Kinder im Sinne dieser Bedingungen sind alle eigenen Kinder der KAB-Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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