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Sonntag, Allianz

Ingolstädter Geschäfte bleiben sonntags geschlossen

Seit dem Mai 2007 besteht das Ingolstädter Aktionsbündnis zum Schutz des freien Sonntages und hat in dieser Zeit schon einige Aktionen initiiert, die Sonn- und Feiertage als Phasen der Arbeitsruhe und Erholung für die Menschen in Ingolstadt zu bewahren. Dem Aktionsbündnis gehört die Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der Evang.-Luth. Kirche Kreis Ingolstadt (afa), die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), der Arbeitnehmerpastoral im Bistum Eichstätt, die Caritas, der Dekanatsrat der Katholiken, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie, das Evang.-Luth. Stadtdekanat, die katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), das Katholische Stadtdekanat, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Regionalstelle Ingolstadt (KDA), die Gewerkschaft Ver.di und der VdK an.

Nun hat das Bündnis die Vertreter der Stadtratsparteien an einen Tisch geholt, um mit ihnen darüber zu sprechen, wie die Stadt Ingolstadt in Zukunft den Schutz des Sonntages gewähren will. Das Ergebnis: Auch weiterhin bleibt Ingolstadt die Ausnahme unter den bayerischen Großstädten und duldet keine verkaufsoffenen Sonntage. Damit sei, so Wilfried Maxim vom DGB Ingolstadt und Sprecher des Aktionsbündnisses, für die Menschen in der Stadt, die Familien, die Beschäftigten im Einzelhandel, die Kirchen, die Sportvereine und die Klein- und mittelständischen Betriebe viel gewonnen. Denn der Sonntag sei eine soziale Errungenschaft in einer Zeit ständiger Arbeitsverdichtung und als Tag der Ruhe, der Erholung und der Gemeinschaft unverzichtbar.

Überraschend einmütig bekräftigten alle Parteienvertreter den Ingolstädter Kurs forderten dazu auf, mit diesem Stück Ingolstädter Lebensqualität auch in den Gemeinden der Region 10 zu werben.

Dr. Christian Lösel (CSU) versicherte, die Ingolstädter CSU-Fraktion sei grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage in der Stadt. Jedoch habe die CSU Verständnis für die Ingolstädter Unternehmer, die aufgrund der verkaufsoffenen Sonntage in umliegenden Gemeinden Wettbewerbsverzerrungen beklagen. Er forderte daher vor dem Hintergrund der Problematik regionaler Umsatzverschiebungen das Bündnis dazu auf, gemeinsam auch in anderen Gemeinden für den verkaufsfreien Sonntag zu werben und die Umlandkommunen von dem Stück zusätzlicher Lebensqualität für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die eine Stadt damit gewinne, zu überzeugen.

Veronika Peters von den Freien Wählern beteuerte, ihre Fraktion und sie persönlich werde den Sonntag ewig schützen und eine Preisgabe nicht zulassen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung gewinne der freie Sonntag zusätzlich an Bedeutung. Zeit und Zuwendung nicht nur für Kinder, sondern auch für die Pflege und Betreuung der Älteren sei nötig. Im Übrigen sei der freie Sonntag nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber schützenswert.

Dr. Manfred Schuhmann (SPD) erklärte, dieses Thema sei für die SPD dermaßen tabu, dass es in der Fraktion bislang noch nicht einmal diskutiert worden sei. Er wolle auch eine Lanze für die Sportvereine in dieser Stadt brechen, die eine bedeutende soziale Funktion hätten und dessen Aktivitäten selbstverständlich hauptsächlich am Sonntag stattfänden.

Angelika Wegener-Hüssen (Die Grünen) mahnte, der Stadtrat solle sich auch um ein Festchen herum nicht beschwatzen lassen, den Sonntag in Ingolstadt freizugeben. Viel zu lange sei man in dieser Frage in vielen Kommunen und beim sonntäglichen Semmelverkauf viel zu unaufmerksam gewesen und habe so ohne Not ein Stück geschätzter Sonntagskultur verloren.
 
Jürgen Siebicke (Die Linke) schilderte, wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Verfügbarkeit über freie Zeit bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung durch ständige Flexibilisierung verloren gegangen sei und welche Probleme diese Entwicklung für die Freizeitgestaltung der Menschen mit sich bringe. Deshalb seien für seine Partei schon im Interesse der im Einzelhandel Beschäftigten und ihrer Familien eine Öffnung der Geschäfte am Sonntag sowie Aktionen wie das Dämmershopping völlig indiskutabel.

Auch ÖDP-Stadtrat Franz Hofmaier lehnte Sonntagsöffnungen generell ab, schon weil er Respekt davor habe, dass Menschen an der Ausübung ihres Glaubens nicht behindert werden. Auch er warb dafür, die umliegende Region für den Wert, den der Sonntag damit in Ingolstadt erhalte, zu begeistern. Ziel müsse es sein, das Gut des freien Sonntages in die Region hinauszutragen und damit einen dauerhaften Schutz – über Stadtgrenzen hinaus – zu erleichtern.

Die grippebedingt verhinderte Stadträtin Christel Ernst (FDP) hatte schon vorab telefonisch erklärt, sie stehe uneingeschränkt für das Ingolstädter Modell, am Sonntag den Verkauf ruhen zu lassen. Sie persönlich genieße den sonntäglichen Spaziergang durch die Innenstadt ohne Verkaufsständer und sehe darin für die Bürgerinnen und Bürger ein Gewinn.

Der Sprecher des Aktionsbündnisses, Wilfried Maxim, freute sich über so deutliche Worte und griff den Gedanken einer regionalen Initiative bereitwillig auf. Im Bündnis habe man es schon immer irritierend gefunden, mit welcher Verschämtheit Ingolstadt mit diesem Stück städtischer Lebensqualität umgegangen sei, statt mit diesem Standortvorteil zu werben. Er verabredete, dass das Aktionsbündnis mit Hilfe des Ingolstädter Stadtrates gerne einen Dialog mit den Kommunen der Region 10 organisiere, der das Ziel habe, in der Region die Sonntage zu schützen. „Meine Vision“, so Maxim, „ ist es, dass sich die Bürgermeister der Region zu einem freiwilligen Verzicht auf verkaufsoffene Sonntage bereiterklären, wenn sie sehen, dass sie sich vor dem Nachbarn nicht fürchten müssen, weil auch der die Sonntage zum Schutze der Menschen in seiner Gemeinde nicht preisgibt.“

Aktionsbündnis: Wer den Sonntag nicht ehrt, ist unsere Stimme nicht wert

Allianz für den freien Sonntag in Ingolstadt befragte OB-KandidatInnen

Das Ingolstädter Aktionsbündnis für den freien Sonntag stellte den Bewerbern und Bewerberinnen um den Stuhl des Oberbürgermeisters für den Fall ihrer Wahl per Brief zwei Fragen: Werden sie gegen verkaufsoffene Sonntage eintreten und werden sie gegebenenfalls auch ihre jeweilige Stadtratsfraktion auffordern, gegen verkaufsoffene Sonntage zu stimmen.

Dr. Anton Böhm (SPD), Eva Bulling-Schröter (Die Linke), Christl Ernst (FDP), Franz Hofmaier (ÖDP), Petra Kleine (Die Grünen/Bündnis 90) und Sepp Mißlbeck (Freie Wähler) geben jeweils eindeutige und klare Antworten gegen verkaufsoffene Sonntage. Sie würden sowohl persönlich als auch mit Empfehlungen an ihre Fraktion gegen verkaufsoffene Sonntage eintreten.

So schreibt etwa Dr. Anton Böhm, „es geht nicht an, dass wir die Sonntagsruhe dem Kommerz opfern“. Eva Bulling-Schröter ist auch deshalb gegen verkaufsoffene Sonntage, weil diese auf dem Rücken der im Einzelhandel beschäftigten Frauen ausgetragen werden. Christl Ernst betrachtet den freien Sonntag als kulturelle Errungenschaft, die erhalten bleiben soll. Franz Hofmeier fragt sich, wann Familie stattfinden soll, wenn man ihr auch noch den Sonntag raubt. Petra Kleine will ebenfalls ein familienfreundliches Ingolstadt und spricht sich deshalb gegen verkaufsoffene Sonntage aus. Auch Sepp Mißlbeck sieht den Sonntag als Tag der Familie und meint, dass die bisherigen Öffnungszeiten völlig ausreichen.

Eine wenig klare Auskunft gibt der Amtsinhaber Dr. Alfred Lehmann (CSU). Zwar sei er bisher der Meinung gewesen, dass die bestehenden Öffnungszeiten ausreichen. Er gibt jedoch keine Antwort auf die Frage, ob er für den Fall seiner Wiederwahl gegen verkaufsoffene Sonntage eintreten werde. Es entspräche zudem nicht seinen Gewohnheiten, den Stadtratsmitgliedern seiner Fraktion die Abstimmung in der einen oder anderen Weise zu empfehlen.

Alle Stellungnahmen können im Wortlaut unter www.kab-eichstaett.de nachgelesen werden.

Das Aktionsbündnis für den freien Sonntag in Ingolstadt empfiehlt den Wählerinnen und Wählern die Antworten der OB-Kandidaten und -Kandidatinnen bei ihrer Wahlentscheidung am 2. März unter der Prämisse „Wer den Sonntag nicht ehrt, ist unserer Stimme nicht wert“ zu berücksichtigen.
Das Aktionsbündnis, das sich 2007 gegründet hat, besteht aus der Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der Evang.-Luth. Kirche (AFA), der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), der Arbeitnehmerpastoral im Bistum Eichstätt, der Caritas, dem Dekanatsrat der Katholiken, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Diakonie, dem Evangelisch-Lutherischen Stadtdekanat, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), dem Katholischen Stadtdekanat, dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in bayern (KDA), der Gewerkschaft ver.di und dem VDK.

Aktionsbündnis für Ingolstadt zum Schutz des freien Sonntags

Das Aktionsbündnis, das sich 2007 gegründet hat, besteht aus der Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der Evang.-Luth. Kirche (AFA), der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), der Arbeitnehmerpastoral im Bistum Eichstätt, der Caritas, dem Dekanatsrat der Katholiken, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Diakonie, dem Evangelisch-Lutherischen Stadtdekanat, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), dem Katholischen Stadtdekanat, dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in bayern (KDA), der Gewerkschaft ver.di und dem VDK.

Vertragstext des Ingolstädter Bündnisses

Die unterzeichnenden Organisationen schliessen ein Aktionsbündnis und erklären übereinstimmend:

Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere. Seine Bedeutung drückt sich in seiner Beständigkeit für die individuelle Lebensgestaltung der Menschen aus. Seit mehr ca. 4.000 Jahren prägt die Sieben-Tage-Woche den Lebensrhythmus vieler Völker. Dieser Rhythmus vermittelt den Menschen und den Gemeinschaften eine hilfreiche Beständigkeit. Ein einheitlicher Ruhetag im diesem Rhythmus sichert in vielen Kulturen den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Sonntag ist eine frühe soziale Errungenschaft und auch heute als Tag der Ruhe, der Erholung, der Gemeinschaft insbesondere auch für die Familien-, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar.

Gesetze schützen den freien Sonntag

Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen: Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung schützt die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung.
 
Schleichende Aushöhlung der Feiertagsruhe

Immer stärker verbreitet sich jedoch inzwischen die Neigung, die wirtschaftlichen Interessen und die ökonomische Betrachtungsweise absolut zu setzen und ihnen alle Dimensionen des menschlichen und gesellschaftlichen Lebens unterzuordnen. Dadurch geraten die Sonn- und Feiertage als Perioden der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung stark unter Druck. Seit Jahren vollzieht sich eine schleichende Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Immer mehr Bereiche werden für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vereinnahmt.

· Die Novellierung des Arbeitszeitrechts im Jahr 1994 bedeutete den ersten großen Einschnitt. Damit wurden die Möglichkeiten zur Sonntagsarbeit im Bereich des produzierenden Gewerbes, des Handels, der Banken, der Versicherungen und der sonstigen Dienstleistungen erheblich erweitert.

· Außerdem wurde bei der Neuregelung des Ladenschlussgesetzes das Arbeitszeitgesetz so geändert, dass das Herstellen, Ausfahren und Verkaufen von Backwaren für die Dauer von drei Stunden am Sonntag erlaubt ist.

- Im Zuge der europaweiten Einführung des Euro haben die Banken  mit dem Argument der europäischen Vereinheitlichung  durchgesetzt, dass bestimmte Arbeiten an sämtlichen Feiertagen mit Ausnahme des 25.12.und des 1. 1. zulässig sind. Seit 1.1.1999 enthält das Arbeitszeitgesetz eine entsprechende Regelung.

· Mit der Liberalisierung des Ladenschlusses haben im Handel in den letzten Jahren verkaufsoffene Sonntage inflationsartig zugenommen.

· In den Bundesländern verstärkt sich die Tendenz, rein werktägliche Tätigkeiten auch an Sonn- und Feiertagen ausdrücklich zuzulassen.

· Die Fußball-Weltmeisterschaft ist als Probelauf für die Zulassung von Ladenöffnungen an Sonntagen im Handel genutzt worden.

· Einige Bundesländer haben angekündigt, die Öffnung der Ladengeschäfte zum Verkauf an Sonntagen grundsätzlich zu ermöglichen, nachdem im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz beim Ladenschluss vom Bund auf die Länder verlagert worden ist.

Bei jeder weiteren Liberalisierung des Sonn- und Feiertagsschutzes wurde und wird von den Initiatoren ins Feld geführt, es handle sich nur um Ausnahmen für einen eingegrenzten Bereich, die kaum ins Gewicht fielen. Das verfassungsrechtlich gewährleistete Regel-Ausnahme-Verhältnis von Ruhe und Arbeit wird durch ökonomische Gründe jedoch immer mehr zur Disposition gestellt.

Geltendes Recht wird in Frage gestellt

Die Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes bedeutet einen erheblichen Einschnitt. Immer mehr Tätigkeiten, die rein werktäglicher Natur und somit an Sonn- und Feiertagen vom Grundsatz her nicht erlaubt sind, werden ausdrücklich zugelassen. In vielen Fällen gehen der Zulassung Verstöße gegen Verbote voraus, durch die das geltende Recht in Frage gestellt werden soll. Als Problem erweist sich für die Zukunft vor allem die Frage der Gleichbehandlung: Wenn der Sonntagsschutz in einzelnen Wirtschaftsbereichen gelockert wird, muss klar geregelt sein, dass die Lockerung auf diese Sektoren beschränkt bleibt.

Wir sind inzwischen an einem Punkt, an dem alle gesellschaftlichen Kräfte in unserem Lande gebündelt werden müssen, um der Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes endlich ein Ende zu setzen.

Ein gemeinsamer Ruhetag ist wichtig!

Der Sonntag verkörpert traditionell die Freiheit des Menschen von einer rein ökonomisch orientierten Lebensweise. An diesem Tag steht einmal nicht im Vordergrund, was ein Mensch leistet. Vielmehr geht es um das, was jeder zu einem Leben für sich und in der Gemeinschaft mit anderen benötigt. Die Sonn- und Feiertage sind ein zentrales Moment in der Zeitorganisation von Staat und Gesellschaft und schaffen einen verbindlichen Ordnungsrahmen für den kollektiven Zeitrhythmus in allen Lebensbereichen. Durch den Begriff „seelische Erhebung“ statuiert die Verfassung ein grundsätzliches Arbeitsverbot an diesen Tagen. Über die bloße Unterbrechung des Arbeitsrhythmus hinaus ist eine Ausgestaltung des öffentlichen Lebens gefordert, die auch positiv zu dieser Erhebung befähigt.

Das natürliche Bedürfnis des Menschen nach Erholung, Muße und Freizeit lässt sich nur in einer für alle gemeinsamen Ruhezeit befriedigen.

· Ein wirksamer Sonn- und Feiertagsschutz dient der humanen Qualität unserer Gesellschaft.
·Der Sonntag schützt den Menschen, die Familie, die gottesdienstliche Feier und die persönliche Gestaltung von gemeinsamer freier Zeit.
· Er verschafft allen die notwendige Zeit der Erholung, der Begegnung, der Besinnung und der Lebensgestaltung. Das Erleben gemeinsamer freier Zeit in den Familien, mit Freunden, Verwandten und Bekannten, das Engagement im Ehrenamt ist auf freie Sonn- und Feiertage angewiesen.
· Der recht verstandene Sonntag setzt ein Zeichen gegen die Auflösung von gewachsenen Gemeinschaften, die Zersplitterung der Familie, die alleinige Ausrichtung auf Produktion und Kapital.
· Der verfassungsrechtliche Schutz des Sonntags drückt eine Priorität aus, die sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu bewähren hat. Angesichts des wachsenden Wirtschaftsdrucks ist der Sonntag als ein Tag der Ruhe und des bewussten Andersseins für die Menschen nötiger denn je.

Dass eine ganze Gesellschaft zur selben Zeit gemeinsam innehält, ist alles andere als unzeitgemäß. In einer immer hektischer werdenden Zeit ist der Sonntag auch wegen seiner langen Tradition eine Institution, die auf eine weitere Zukunft bauen kann.

Arbeitszeiten werden immer flexibler

Flexible Arbeitszeitformen haben das Alltagsleben der Beschäftigten und derer Familien nachhaltig verändert. Immer mehr Menschen müssen sich in ihrer Arbeitszeit den Wünschen ihrer Arbeitgeber bzw. der Auftragslage und den schwankenden Kundenfrequenzen anpassen. Das gilt für das produzierende Gewerbe genauso wie für den Einzelhandel oder die Freizeitindustrie. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes, die auf Daten des Jahres 2004 basiert, spielt die ständige oder regelmäßige Wochenendarbeit die größte Rolle. Die Sonn- und Feiertagsarbeit hat insbesondere bei den weiblichen Beschäftigten erheblich zugenommen. Zwölf Prozent aller Erwerbstätigen leisteten im Jahre 2004 regelmäßig Sonn- und Feiertagsarbeit. (vgl. Statistisches Bundesamt, Leben und Arbeiten in Deutschland-Mikrozensus 2004)
Wird der Sonntag zunehmend von der werktäglichen Geschäftigkeit erobert, so ist er für den Menschen als rhythmisch wiederkehrender Zeitanker des gesellschaftlichen Lebens verloren.

Eine erneuerte Sonntagskultur bekräftigen!

· Im Bestreben, den Sonntag als Grundlage für eine humane Gesellschaft zu erhalten, fordern wir ausdrücklich den Schutz der Sonn- und Feiertage und die Gewährleistung des Wochenrhythmus zwischen Sonn- und Werktagen.
· Die Gesetzgeber auf Bundes, Landes- und kommunaler Ebene müssen sicherstellen, dass der Sonntag im sozialen Zusammenleben seiner Zweckbestimmung entsprechend als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung erhalten bleibt und der Sonn- und Feiertagsschutz neu bekräftigt wird.
· Es dürfen keine weiteren gesetzlichen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene zugelassen werden.
· Beim Ladenschluss muss eine bundeseinheitliche Regelung den Sonn- und Feiertagsschutz sicherstellen.
· Die bestehenden Vorschriften zum Sonn- und Feiertagsschutz müssen in der Praxis effektiv kontrolliert, etwaige Verstöße durch die zuständigen Behörden konsequent geahndet werden.

Unser Engagement steht im Zeichen der Bekräftigung einer erneuerten Sonntagskultur, die auf einen breiten Konsens in unserer Gesellschaft bauen will. Es geht darum, den kulturellen Rhythmus zwischen Arbeit und Ruhe um der Menschen willen zu erhalten und den Menschen eindeutig in den Mittelpunkt allen Wirtschaftens zu stellen. Die Respektierung des Sonntags spiegelt die Wertordnung einer Gesellschaft sowie jener Akteure, die sie maßgeblich gestalten können. Wir alle stehen in der Verantwortung, uns für den Erhalt des Sonntags zum Wohle einer humanen Gesellschaft einzusetzen.

Keine verkaufsoffenen Sonntage in Ingolstadt

In den letzten zehn Jahren gab es in Ingolstadt keine verkaufsoffenen Sonntage. Wir sind der Meinung, das soll auch so bleiben. Den Initiatoren und Entscheidungsträgern, die dies bisher so ermöglicht haben, wird von uns ausdrücklich gedankt. Wir appellieren auch an die politisch Verantwortlichen der umliegenden Kommunen, dem guten Beispiel Ingolstadts zu folgen und auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten. Verkaufsoffene Sonntage sind arbeitnehmerinnenfeindlich und damit auch familienfeindlich; sie verschärfen den Konkurrenzkampf im Einzelhandel und nutzen lediglich einigen wenigen großen Discountern, schaden den kleineren und mittleren Einzelhändlern und führen so zum Verlust von Arbeitsplätzen im Einzelhandel. Wer eine nachhaltige und arbeitsplatzsichernde Wirtschaftspolitik für den Einzelhandel fördern will, darf verkaufsoffene Sonntage nicht unterstützen.

Gemeinsame Aktionen und gemeinsames Handeln

Die unterzeichenden Organisationen werden zur Erreichung der o.g. Ziele eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dazu werden sie regelmäßig Informationen austauschen, Erklärungen geben, Aktionen durchführen und gemeinsam tätig werden.

Das Aktionsbündnis befragte die Ingolstädter OB-Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl 2008 zu Ihrer Position zu verkaufsoffenen Sonntagen.

Wer den Sonntag nicht ehrt, ist unsere Stimme nicht wert!

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