Die Katholische Arbeiterbewegung steht in der Tradition der katholischen Arbeitervereine des 19. Jahrhunderts. Der erste katholische Arbeiterunterstützungsverein wurde 1849 in Regensburg gegründet. Ausdrückliche Anerkennung und Orientierung erhielten die katholischen Arbeitervereine durch das erste große Sozialrundschreiben Rerum novarum von Papst Leo XIII. im Jahre 1891. In diesem Jahr erfolgte im süddeutschen Raum der Zusammenschluss zum Verband Süddeutscher Katholischer Arbeitervereine.
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Papst Leo XIII. (Vincenzo Gioacchino Pecci) (* 2. März 1810 in Carpineto Romano; † 20. Juli 1903 in Rom) war von 1878 bis 1903 Papst. |
Die Geschichte der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung im Bistum Eichstätt beginnt 1891 mit der Gründung des Katholischen Arbeitervereins in Neumarkt in der Oberpfalz. Bis zur Gründung des Diözesanverbandes vergehen noch 18 Jahre mühevoller Aufbauarbeit. Die Aufbrüche katholischer Arbeiter erfassen das Bistum Eichstätt vergleichsweise spät. Bereits 1849 war in Regensburg der erste Katholische Arbeiterverein gegründet worden.
Maßgeblicher Wegbereiter war Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler (* 25. Dezember 1811 in Münster/Westfalen; † 13. Juli 1877 in Burghausen/Bayern). Er war Bischof von Mainz und Politiker (Deutsche Zentrumspartei). Er gilt heute als Gründungsvater der katholischen Arbeiterbewegung in Deutschland. Die Jahre bis 1848 als „Bauernpastor“ haben Ketteler entscheidend geprägt. Sein unermüdlicher Einsatz galt der Linderung des durch Armut, Krankheit und mangelnde Ausbildung hervorgerufenen Elends.
Unter dem Einfluss von Adolph Kolping erkannte er die Bedeutung der sozialen Frage in der neu entstehenden Industriegesellschaft und bereitete die Hinwendung der katholischen Kirche zur Sozialtätigkeit zum Wohle der Arbeiterschaft vor, die schließlich von Papst Leo XIII. vollzogen wurde. Ketteler macht deutlich, dass er die Kirche als politisch handelnde Kraft sieht: „Das von Christus ihr übertragene Amt kann die Kirche an Millionen von Seelen nicht üben, wenn sie die soziale Frage ignoriert und ihnen gegenüber sich auf die gewöhnliche hergebrachte Pastoration beschränken wollte.“
Ketteler erkannte, dass mit karitativen Maßnahmen allein die Not der lohnabhängigen Bevölkerung nicht mehr zu bewältigen sei und forderte in seinen Reden und Schriften staatliche Interventionen und Gesetze, um die Auswüchse des Wirtschaftsliberalismus zu beschneiden und ungerechte Strukturen zu beseitigen. Ebenso förderte er die Bildung von katholischen Arbeitervereinigungen und rief die katholischen Arbeiter dazu auf, eigene Initiativen zu ergreifen.
Er gilt damit als Mitbegründer der Katholischen Soziallehre und erhielt den Beinamen „Arbeiterbischof“.
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Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler (* 25. Dezember 1811 in Münster (Westfalen); † 13. Juli 1877 in Kloster Burghausen, Landkreis Altötting) war katholischer Bischof von Mainz und deutscher Politiker (Deutsche Zentrumspartei). „Die Gottlosigkeit des Kapitals, das den Arbeiter als Arbeitskraft und Maschine bis zur Zerstörung ausnutzt, muss gebrochen werden. Sie ist ein Verbrechen am Arbeitenden und eine Entwürdigung desselben.“ Bischof Ketteler |
Die kirchenpolitische Aufwertung der jahrzehntelangen Arbeit Kettelers erfolgte durch die erste Sozialenzyklika der Katholischen Kirche, „Rerum Novarum“, von Papst Leo XIII.
Ihr Erscheinungsjahr 1891 kennzeichnet in vielfacher Hinsicht einen Meilenstein in der Geschichte der Katholischen Arbeitervereine. Während in diesem Jahr so viele Arbeitervereine wie nie zuvor gegründet werden, eben auch in Neumarkt in der Oberpfalz, schließen sich im süddeutschen Raum mehrere Dutzend Vereine zum Verband Süddeutscher Katholischer Arbeitervereine zusammen, dem Vorgänger der späteren Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Süddeutschlands.
Im Bistum Eichstätt folgt den Neumarktern 1893 die Arbeitervereine Burgoberbach und Ingolstadt (später als Stammverein bezeichnet), 1897 Dollnstein, Berg und Berching, 1898 Bechhofen und Gaimersheim mit 70 Gründungsmitgliedern, 1899 Schwabach, Etting und Oberhaunstadt, 1900 der Doppelverein Feucht-Wendelstein, Ornbau und Wettstetten.
Bereits 1897 hatten sich die Arbeitervereine in Mittel- und Ostdeutschland sowie in der Diözese Trier im Verband der katholischen Arbeitervereine „Sitz Berlin“ zusammengeschlossen. 1903 wird dann der „Westdeutsche Verband der katholischen Arbeiter-, Arbeiterinnen- und Knappenvereine“ gegründet. Ebenfalls 1903 tagt in Ingolstadt im Schäffbräukeller ein Verbandstag des Süddeutschen Verbandes mit dem Thema „Die materielle Besserstellung der Arbeiterschaft“.
Bis zum Jahr 1909 werden im Bistum Eichstätt noch eine ganze Reihe von Arbeitervereinen ins Leben gerufen, so 1902 Abenberg, Berngau und Beilngries, 1904 Monheim, 1905 Altdorf und Eichstätt mit 60 und Pleinfeld mit 70 Gründungsmitgliedern; außerdem Kipfenberg, Mörnsheim, Monheim, Mühlheim, Obereichstätt, Roth, Schönfeld, Tagmersheim, Unsernherrn (Ingolstadt) und Velburg.
Die Vereine, die zum größten Teil dem Süddeutschen Verband in München angeschlossen waren, entfalteten mit Hilfe des Vertrauensmänner-Systems ein reges Vereinsleben. Den Protokollbüchern der damaligen Zeit ist zu entnehmen, dass insbesondere regelmäßige Monatsversammlungen mit sozialen, religiösen und allgemein bildenden Inhalten stattfanden. Einen Schwerpunkt um 1905 herum bildeten Vorträge über das katholische Pressewesen, über Gesundheit und Hygiene.
Daneben kamen die Mitglieder zu Familienabenden, Lichtbildervorträgen, Sommerfesten, Faschings- und Weihnachtsfeiern zusammen. Der Stammverein in Ingolstadt musste dazu regelmäßig den größten Saal in Ingolstadt, den Schäffbräukellersaal aufsuchen. Er zählte damals bereits mehr als 400 Mitglieder1, die sich oft beinahe vollzählig einfanden. Oft gestaltete der eigene Chor, der auch über den Solo-Quartett verfügte, das Rahmenprogramm der Veranstaltungen. Auch der Besuch des Theaters und eigene Theateraufführungen gehörten zu den den regelmäßigen kulturellen Aktivitäten. Hier taten sich besonders die Ortsvereine in Pleinfeld und Schwabach hervor.
Um die Bildung ihrer Mitglieder zu fördern -gemäß der Parole von Bischof Ketteler, dass im Diesseits nur die Bildung die Arbeiterschaft aus dem Joch der Sklaverei erlösen könne- arbeiten viele katholische Arbeitervereine mit den örtlichen katholischen Pressevereinen zusammen. Damit können von den Mitgliedern Bücher verbilligt ausgeliehen werden oder auch die Bildungsabende des Pressevereins besucht werden. Mancherorts ist der katholische Arbeiterverein der Impulsgeber für die Gründung des katholischen Pressevereins. Der katholische Arbeiterverein Eichstätt hatte sich ab ca. 1906 sogar eine eigene soziale Bibliothek angeschafft. Eichstätt hält 1906 auch einen Unterrichtskurs über die Grundbegriffe der Arbeiter- und Gewerkschaftsfrage ab.
Viele katholische Arbeitervereine im Bistum Eichstätt beteiligen sich jedes Jahr an der Werbeaktion des Süddeutschen Verbandes für das Schrifttum der katholischen Arbeiterbewegung. Dabei beteiligen sich die Vereine aus Abenberg, Gaimersheim und Mörnsheim besonders stark.
Das Verbandsleben wird ebenfalls von zahlreichen religiösen Aktivitäten geprägt. Wallfahrten und Generalkommunionen sollen das religiöse Leben der Arbeiter vertiefen. 1906 hält in Ingolstadt Prof. Julius Seiler S.J., der Apologet des Süddeutschen Verbandes eine Woche lang jeden Tag einen apologetischen Vortrag, zu dem durchschnittlich 700 (!) Männer kommen. Zum Schlussvortrag im Münster zählen die Verantwortlichen 4.000 dicht gedrängt stehende Teilnehmer.
Schwierig und Konflikt beladen ist zu diesem Zeitpunkt das Verhältnis zu den sozialistischen Gewerkschaften. Anfeindungen und verbale Gewalt von beiden Seiten ist an der Tagesordnung. Wer sich der einen Seite anschließt, wird automatisch von der jeweils anderen ausgeschlossen.
Die von den katholischen Arbeitervereinen massiv unterstützten christlichen Gewerkschaften werden von den sozialistischen Gewerkschaften als Konkurrenz betrachtet und bekämpft. In Ingolstadt gibt es die größten Auseinandersetzungen. Hier fordert der Stammverein seine Mitglieder zu einer klaren Entscheidung auf: Entweder christliche oder sozialistische Gewerkschaft.
Das Elend der Arbeiterschaft in der Frühphase der Industrialisierung führt auch im Bistum Eichstätt zu ersten politischen Aktivitäten der katholischen Arbeitervereine. Im Mittelpunkt stehen hier häufig die Ärmsten der Arbeiterschaft, die Tagelöhner. So führt im Jahr 1906 der katholische Arbeiterverein Eichstätt eine große öffentliche Versammlung durch, um die Erhöhung des Tageslohns, der in der Eichstätter Gegend bisher bei 1,50 Mark liegt -einem Hungerlohn- durchzusetzen. Das Ziel wird erreicht, der Tagelohn wird nach kurzer Zeit auf 2,10 Mark gesetzt.
Zum Vergleich die Lebensmittelpreise1: Ein Kilogramm Schweinefleisch oder Ochsenfleisch kostete 1,92 Mark, ein Ei 10 Pfennig, 15 Pfund Kartoffeln 60 Pfennig. Von dem Lohn musste in der Regel eine Familie von mindestens fünf bis sechs Köpfen ernährt und versorgt werden.
In dieser Zeit wurden auch in allen größeren Vereinen eigene Spar-, Krankenunterstützungs- und Sterbekassen errichtet. Die Initiativen dazu gingen vom Süddeutschen Verband aus und wurden in der Diözese Eichstätt vor allem Pfarrer Ruhrseitz, später Domkapitular, unterstützt, der die Funktion eines Diözesanpräses innehat, obwohl es formal noch keinen Diözesanverband gibt. Ruhrseitz ermunterte die katholischen Arbeitervereine auch, sich gegenseitig zu besuchen. Aus dem Jahr 1906 stammen daher auch die ersten Berichte von Bezirkstreffen aus Eichstätt, Ingolstadt und Neumarkt.
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Therese Studer (* 22. September 1862 in Senden; † 21. Januar 1931 in Sendling, München) war die Begründerin katholischer Arbeiterinnenvereine und erste Verbandsekretärin beim Süddeutschen Verband katholischer Arbeiterinnenvereine sowie ab 1920 die Verbandsvorsitzende. Therese Studer gründete in Kaufbeuren eine Gruppe katholischer Arbeiterinnen. Am 12. Februar 1906 wurde dann ein katholischer süddeutscher Arbeiterinnenverband gegründet. Therese Studer und Stiftungspriester Rupfle gründeten am 17. Juni 1906 eine lokale Ortsgruppe, der sofort 159 Mitglieder beitraten und die in den nächsten Monaten auf 460 anwuchs. Sie eröffnete Anfang Juli 1906 auch eine Zahlstelle für die christliche Textilgewerkschaft in ihrem Betrieb. Jede Woche trafen sich die Frauen in der Marienanstalt zum Singen und Theaterspielen, aber auch zu Vorstandssitzungen, die in Thereses Zimmer stattfanden. Außerdem entwarf Therese Studer eine Vereinsfahne, auf der die Heilige Kreszentia am Webstuhl zu sehen ist. Im April 1907 wurde ihr zum ersten Mal das Angebot gemacht, eine Stelle als Sekretärin des Gesamtverbandes |
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anzunehmen. Ein Jahr später nahm sie die Stelle auf Bitten Carl Walterbachs in München an. Sie arbeitete dort mit großem Idealismus und Fleiß. In den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit als erste hauptamtliche Sekretärin des Verbandes war sie an der Gründung von 19 Arbeiterinnenvereinen beteiligt gewesen, hatte insgesamt 72 besucht. In 15 Fällen war sie mit der Vereinsgründung allerdings gescheitert, da die jeweilige örtliche Geistlichkeit davon ausging, dass die Frau naturgemäß in die Familie gehöre und es daher keine Probleme mit Arbeiterinnen geben dürfe. Therese Studer gelang es maßgeblich den Arbeiterinnenverband zu einer Größe von 21.000 Mitgliedern zu führen und diesen Verband damit zu einem gleichwertigen Partner des Arbeiterverbandes zu machen. Im Jahre 1915 erkrankte sie an Rheumatismus und musste daher ihr Amt aufgeben und sich nur noch auf Verwaltungstätigkeiten in der Münchner Zentrale konzentrieren. 1920 wählte man sie zur Verbandsvorsitzenden, einem Ehrenamt, das sie bis zu ihrem Tod ausführte. |
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Im Januar 1909 wird Stadtpfarrer Willibald Regnath aus Schwabach zum neuen Diözesanpräses ernannt. Auf sein Betreiben hin beschließt die Präsideskonferenz am 11. Februar 1909 in Treuchtlingen, bei nächster Gelegenheit einen Diözesanverband zu konstituieren. Am 12. Juli 1909 tagt dann die konstituierende Diözesankonferenz. 25 Arbeitervereine schließen sich zum Diözesanverband zusammen.
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Pfarrer Willibald Regnath (* 26. November 1861 in Burggriesbach; Regnath hatte wohl schon seit 1903 versucht einen Diözesanverband der Katholischen Arbeitvereine zu errichten. Jedoch erst 1909 unter zunehmenden äußeren Druck gelang es ihm, genügend Mitstreiter für das große Vorhaben zu finden. 1930 wurde Regnath zum Prälat ernannt. |
In das Jahr 1909 fällt auch die große Aussperrung der Arbeiter im Solnhofer Steinbruchgebiet. Der "Arbeiter", die Zeitung des Süddeutschen Verbandes der katholischen Arbeitervvereine, bringt folgenden Aufruf: "An unsere Verbandsvereine! Schon seit acht Wochen sind in Solnhofen im Lithografiesteingebiet 869 christlich-organisierte Arbeiter ausgesperrt, weil sie einen von den Arbeitgebern vorgelegten Lohntarif, der Lohnreduzierungen von 10 -50% vorsieht, nicht bedingungslos unterschrieben haben. Da die Arbeitgeber noch immer auf ihrem Standpunkt verharren, ist ein Ende dieses erbitterten Kampfes noch nicht abzusehen. Daß bei einem solchen Kampfe die Familien der Ausgesperrten große Not leiden müssen, da ja die Unterstützung, die die kämpfenden Arbeiter von ihren verbänden beziehen, nicht so hoch ist, als der verdiente Lohn, ist klar. Da die Ausgesperrten, soweit sie der katholischen Konfession angehören, bereits alle auch Mitglieder der katholischen Arbeitervereine sind, ersuchen wir unsere werten Verbandsvereine, den Ausgesperrten in katholischer Bruderliebe zu gedenken und dieselben finanziell zu unterstützen. Wer schnell gibt, gibt doppelt."
KAB im Bistum Eichstätt: Der Diözesanverband wächst weiter. 1910 wird Eibach mit 40 und Solnhofen mit 36 Mitgliedern gegründet, 1912 dann Pappenheim mit über 50 Mitgliedern. Im Februar 1912 wird vom Arbeiterverein Ingolstadt der Zweigverein Ingolstadt-St. Anton gegründet: 40 Mitglieder werden vom Stammverein überwiesen, 50 neue Mitglieder in wenigen Wochen dazu gewonnen. Die beiden Vereine zählen zusammen nun 590 Mitglieder. 1914 führt der Verein Ingolstadt-St. Anton Unterrichtsabende in Rechnen, Rechtschreiben und Geographie durch.
Ab dem Jahr 1910 erfolgen auch die ersten Gründungen von Arbeiterinnenvereinen im Bistum Eichstätt, so in Ingolstadt und Feucht. 1911 kommt der Arbeiterinnenverein in Schwabach, 1912 in Neumarkt und 1915 in Altdorf dazu. Nicht überall erfolgen aber die nach Geschlechtern getrennten Gründungen. In Eichstätt werden bereits 1909 die Ehefrauen der Mitglieder des Arbeitervereins zu den Monatsversammlungen miteingeladen. Und 1912, bei einer Konferenz des Bezirks Eichstätt werden die anwesenden Vereine aufgefordert, "... zu den Versammlungen auch die Frauen der Mitglieder einzuladen, um sie für unsere Sache zu interessieren".
Bis 1914 wachsen im Bistum Eichstätt die Katholischen Arbeitervereine kontinuierlich. Die Mitgliedszahlen aus deen Jahren 1913/1914 spiegeln dies wieder: Eichstätt 105, Altdorf 38, Berg 70, Ingolstadt-Stammverein 524, Ingolstadt-St. Anton 124, Neumarkt 150, Burgoberbach 45, Abensberg 130. Der Bezirk Eichstätt zählt damals schon 11 vereine mit 800 Mitgliedern.
Jetzt können die Arbeiter auch das Bürgerrecht erwerben und die Katholischen Arbeitervereine helfen ihren Mitgliedern bei diesem Anliegen. 1910 lesen wir in einem Bericht aus Neumarkt: "Im Laufe des jahres wurde wiederholt eine Eingabe an den Stadtmagistrat gerichtet, um gebührenfreie, respektive ermäßigte Bürgerrechtsverleihung. In diesem Jahr dürfte ein günstiger Bescheid zu erwarten sein." Doch erst 1912 werden diese Gesuche von der Stadt Neumarkt erfüllt.
Zur solidarischen Hilfeleistung zählt in den Jahren vor dem 1. Weltkrieg auch das Bilden von Einkaufsgenossenschaften in den Katholischen Arbeitervereinen. Zwei Berichte aus dieser Zeit illustrieren dies deutlich. In Abenberg liest man im Berichtsheft: "... auch wurden zum erstenmal 800 Zentner Kohle angeschafft, ebenso Seefische, so daß die Vereinsrechnung ganz schön den Etat einer kleinen Gemeinderechnung erreichte". Und aus Neumarkt: "Der Verein Neumarkt ersparte für seine Mitglieder durch gemeinsamen Kohlenbezug von 1450 Zentnern im letzten Jahr gegen 600 Mark."
KAB im Bistum Eichstätt: Es sind nur wenige Berichte aus der Zeit des 1. Weltkrieges erhalten. Wohl finden noch Monatsversammlungen und Bezirkskonferenzen statt, aber ein Großteil der Mitglieder ist zum Militärdienst einberufen, viele verlieren ihr Leben auf den Schlachtfeldern. Die Aufwärtsentwicklung kommt zum Stillstand, die Vereine können sich bestenfalls auf ihrer Mitgliederstärke halten. Eine kleine Ahnung von der damaligen Situation in den Arbeitervereinen vermittelt uns der folgende Auszug aus einem Bericht über den Delegiertentag des Bezirks Ingolstadt vom 16.04.1916: „... H. H. Bezirkspräses Meier von Etting gibt nun bekannt, dass der Bezirksverband 9 Vereine mit 1254 ordentlichen und 131 Ehrenmitgliedern zählt. 221 Mitglieder sind zum Heere eingezogen. 18 Mitglieder sind kriegsbeschädigt und 15 haben den Heldentod erlitten. Kriegswallfahrten fanden 13 statt. Die Vorträge bezogen sich sämtlich auf die Kriegsverhältnisse. 122 Vereinszeitungen wurden ins Feld nachgeschickt, ferner 382 Liebesgaben, 2.568 Mk. für das Rote Kreuz und 110 Mk. für sonstige Einrichtungen gespendet. Für Kriegsversicherungen wurden 530 Mk. aufgewendet... „
Oder ein Ausschnitt aus dem Bericht des Delegiertentages im Bezirk Eichstätt vom 09.04.1916:
„... Trotz des Krieges hielten sämtliche Vereine ihre Generalkommunionen, sowie regelmäßig die Versammlungen mit zeitgemäßen Vorträgen ab und blieben auch in ständigem Verkehr mit den zum Heere einberufenen Mitgliedern. Von 638 Mitgliedern sind 338 zum Heeresdienst eingezogen, 19 bereits gefallen, 20 kriegsbeschädigt. Für Liebesgaben, Familienbeihilfen und Kriegsliteratur wurden 2.274,-- Mk. verausgabt.“
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| Postkarte um 1917 | Anstehen nach Lebensmittel um 1917 |
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Arbeit der Katholischen Arbeitervereine erheblich erschwert, die allermeisten wurden verboten, bzw. wurde jede Betätigung verboten. Vom NS-Regime wurde nun auch ausgesprochen, was man dort von den konfessionellen Vereinen hielt, besonders von den Arbeiterorganisationen.
Dr. Robert Ley, der verantwortlich war für den Aufbau der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF), sagte am 22. Juni 1933: „Es ist der Wille des Führers, dass außer der DAF keinerlei Organisationen mehr, weder der Arbeitnehmer noch Arbeitgeber, existieren. Ausgenommen ist der ständige Aufbau von Organisationen, die einzig und allein der Fortbildung im Berufe dienen. Alle übrigen Vereine, auch sogenannte katholische und evangelische Arbeitervereine sind als Staatsfeinde zu betrachten, weil sieden großen Aufbau hindern und hemmen. Deshalb gilt ihnen unser Kampf und es ist höchste Zeit, dass sie verschwinden."
Bevor sich die Auswirkungen der von Ley angekündigten Maßnahmen zeigten hatten sich große Teile der Katholischen Arbeiterschaft allerdings ebenso von der NSDAP-Propaganda ködern lassen, wie auch der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung. Bereits seit 1930 und nochmals verstärkt nach der Machtübernahme erzeugten die neuen Herren mit Fahnen, Fackelzügen, Marschmusik und Kundgebungen eine gewaltige Aufbruchstimmung, die bald einen großen Teil der Bevölkerung ergriff, auch Mitglieder von konfessionellen Vereinen.
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Robert Ley (* 15. Februar 1890 in Niederbreidenbach bei Nümbrecht, Rheinland; † 25. Oktober 1945 in Nürnberg) war im Rahmen seiner Positionen als Reichsleiter der NSDAP und Leiter des Einheitsverbands Deutsche Arbeitsfront einer der führenden Politiker zur Zeit des Nationalsozialismus. Er war hauptverantwortlich für die Zerschlagung der konfessionellen Arbeitervereine. Er gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen und tötete sich vor Prozessbeginn selbst (Foto von 1933). |
Die Warnungen und Mahnungen aus der Zeit vorher waren scheinbar vergessen. Ein weiterer und sehr verführerischer Köder war die Feier des 1. Mai 1933 als „Tag der nationalen Arbeit”. So entschieden sich die christlich-nationalen Verbände bisher von den Mai-Feiern der Sozialisten distanziert hatten, da diese auf Initiative der Sozialistischen Internationale ins Leben gerufen wurden, so bereitwillig machten sie jetzt mit. Sie wollten sich - so ihre Begründung - aus patriotischer Gesinnung nicht ausgrenzen vom Wiederaufbau des Reiches, wie das die neue Regierung so großsprecherisch nannte. So forderten auch z.B. in Ingolstadt, Eichstätt und Neumarkt die Katholischen Arbeitervereine ihre Mitglieder auf, an den von der NSDAP organisierten Maifeiern teilzunehmen, ebenso taten dies die christlichen Gewerkschaften. Im Rahmen des offiziellen Programms der Mai-Feier fand in Ingolstadt am Vormittag sogar ein katholischer und ein evangelischer Gottesdienst statt.
Wie das NS-Regime allerdings mit den Gewerkschaften verfahren wollte, zeigte sich bereits wenige Tage und Wochen später. Bereits am 2. und 3. Mai 1933 wurden gleichzeitig im ganzen Reich die Freien Gewerkschaften zerschlagen. Die christlichen Gewerkschaften wurden im Juni 1933 gleichzeitig im ganzen Reich „gleichgeschaltet” und ihre Mitglieder automatisch in die NSBO („Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation”), der Vorläufer-Organisation der DAF übernommen. In der Ingolstädter Zeitung war am 28. Juni 1933 zu lesen: „Im Verlauf der Gleichschaltungsaktion wurden auch hier am Montag, den 26. und Dienstag, den 27. Juni 1933 die Christl. Gewerkschaften gleichgeschaltet. Die Aktion verlief bei obengenannten Verbänden und Organisationen in aller Ruhe und Ordnung […]. Und wenige Tage später schrieb die Ingolstädter Zeitung: „Die Belange der bisher christlich organisierten Arbeiter werden durch die kräftige Hand der Nationalsozialisten besser gewahrt sein als durch Leute, die Jahre hindurch Arm in Arm durch Dick und Dünn mit den Marxisten marschiert sind”. Gemeint waren damit die gemeinsamen Aktionen der Christlichen und Freien Gewerkschaften im Interesse der Arbeiterschaft.
Bei den katholischen Vereinen hatten es die neuen Machthaber dagegen nicht so leicht. Die katholische Kirche hatte sie durch das zwischen dem Vatikan und der Reichsregierung am 20. Juli abgeschlossene und am 10. Sept. 1933 ratifizierte Reichskonkordat unter ihre Aufsicht und damit unter ihren Schutz gestellt. Die Vereine mussten dafür aber eine bedeutende Einschränkung ihrer Aktivitäten hinnehmen. Trotz langwieriger Verhandlungen konnte keine endgültige Einigung erzielt werden, welche Organisationen unter die Schutzbestimmungen fallen. Das sorgte für große Unsicherheit bei den Vereinsmitgliedern. Bevor jedoch eine Einigung erzielt wurde, konnten die Vereine nicht so ohne weiteres verboten werden.
Ab Januar 1934 galt zudem ein neues Vereinsgesetz; es bestimmte, dass alle Vereine nur noch einen Führer haben durften, der sich seine Mitarbeiter selbst auswählte. Bei den Arbeiter- und Arbeiterinnenvereinen war dies der vom Bischof bestellte Präses. Damit wurden diese Organisationen als ausgesprochen kirchliche Vereine gekennzeichnet, standen also unter dem Schutz des Konkordats. In diesem Zusammenhang mussten sie auch auf Geheiß der Bischöfe ihre Satzung ändern. Sie bezeichneten sich nun nicht mehr als christlich-national sondern als christlich-sozial. Der Begriff „national" war nur der NSDAP und ihren Gliederungen vorbehalten, für die Arbeitervereine wurde er als zu politisch erachtet. Die Süddeutschen Verbandsorgane „Der Arbeiter" und „Die Arbeiterin" mussten ihre Titel ändern und hießen nun „Ketteler-Feuer" und „Ketteler-Licht". Die Zuständigkeit für die Arbeiter beanspruchte die NSDAP ausschließlich für sich. So mussten verschiedentlich auch die örtliche Vereine ihre Namen ändern, da ihnen die NSDAP-Organe einen Namen, in dem Arbeiter oder Arbeiterin vorkam, verbot. Es gab Arbeitervereine, die sich nun Ketteler-Verein oder St. Josefs-Verein nannten, andere blieben bei ihren alten Namen; es kam auf die örtlichen Verhältnisse an. In Ingolstadt blieben die Arbeitervereine St. Anton und St. Josef bei ihrer ursprünglichen Bezeichnung. Der Arbeiterverein Ingolstadt-Stamm erschien im November 1934 im Vereinsanzeiger als „Kettelerverein", kehrte aber bald wieder zu seinem alten Namen zurück.
Nachdem so zumindest vorerst die bloße Weiterexistenz der Katholischen Arbeitervereine gesichert war, mussten sich die NSDAP-Verantwortlichen eine andere Strategie einfallen lassen, um die verhassten Arbeitervereine zu zerstören. Sie taten dies vor allem auf drei Wegen: durch willkürliche Anwendung von Verordnungen, deren schiere Anzahl von den Verantwortlichen der Katholischen Arbeitervereine kaum zu überblicken war, durch Druck auf aktive und verantwortliche Mitglieder der Vereine und ab 1934 durch das Verbot der Doppelmitgliedschaft in DAF und konfessionellen Vereinen.
Als Beispiel für die Strategie der Einschüchterung kann der Erinnerungsbericht von Josef Motzet aus Ingolstadt gelten: „Für April 1933 war meine Übernahme ins Beamtenverhältnis vorgesehen, erfolgte aber erst ein halbes Jahr später, nachdem mir vorher die Entlassung angedroht worden war. Es wurde mir übelgenommen, dass ich Mitglied im Katholischen Arbeiterverein war sowie im Kirchenvorstand der Münsterpfarrei und dass ich aus dem Verein nicht austrat bzw. mein Amt in der Pfarrei nicht niederlegte. So lange die christlichen Gewerkschaften noch nicht verboten waren war ich sehr aktives Mitglied im Bayerischen Eisenbahnerverband. Deshalb war ich von Kollegen schon immer als „Schwarzer" verschrien, Bis 1933 war ich Wahlredner der BVP. Nach Auflösung dieser Partei wurde ich als BVP-Stadtrat drei Tage in Haft genommen. Wegen Verächtlichmachung von NSDAP-Amtsträgern wurde ich bei der Eisenbahndienststelle schriftlich denunziert, es wurde mir mit Entlassung gedroht. Der Betriebsrat verhandelte über mich, weil ich mit Frack und Zylinder an der Fronleichnamsprozession teilnahm. Dies wurde als offensichtliche Provokation ausgelegt. Mehrmals wurde mir mit der Einlieferung nach Dachau [ins Konzentrationslager, Anmerkung des Herausgebers] gedroht. Ich wurde zur Rede gestellt, weil ich Familien gegen die Gemeinschaftsschule aufgehetzt habe. Dies habe ich zwar getan, doch es konnte mir nicht nachgewiesen werden". Herr Motzet schließt seinen Bericht mit dem Satz: „Was ich damals mitgemacht habe in der Sorge um meine Familie mit drei kleinen Kindern, kann nur der verstehen, der solches selbst erlebt hat, man wusste ja nie, was die Führung noch vor hat".
Für die katholischen Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine brachte das Jahr 1934 einschneidende Änderungen. Ab Januar galt ein neues Vereinsgesetz, das bestimmte, dass alle Vereine nur noch einen Führer haben durften, der sich seine Mitarbeiter selbst auswählte. Das Bistum Eichstätt sah damit eine Möglichkeit gegeben die Katholischen Arbeitervereine zu schützen und in den Wirkungsbereich des Konkordats zu bringen. So wurden bei den Arbeiter- und Arbeiterinnenvereinen vom Bischof die Präsides zu den Vereinsführern bestimmt. Damit wurden diese Organisationen als ausgesprochen kirchliche Vereine gekennzeichnet, standen also unter dem Schutz des Konkordats. In diesem Zusammenhang mussten sie auch auf Geheiß der Bischöfe ihre Satzung ändern. Sie bezeichneten sich nun nicht mehr als christlich-national sondern als christlich-sozial. Der Begriff „national“ war nur der NSDAP und ihren Gliederungen vorbehalten, für die Arbeitervereine wurde er als zu politisch erachtet.
Die Nationalsozialisten demonstrierten ihre Macht im Februar 1934 am KAV Gaimersheim. Das Bezirksamt verfügte am 6. Februar 1934 mit sofortiger Wirkung die Auflösung des Vereins. Das Vereinsvermögen und die Vereinskasse wurden beschlagnahmt. Das Vereinsvermögen umfasste:
- ein Sparbuch mit einer Einlage von 255,45 Reichsmark (RM),
- Kassenbestand in bar 10,65 RM,
- eine Theaterbühne,
- eine Theaterbeleuchtung,
- eine Theaterbücher für 29 Spieler,
- eine Fahne mit Fahnenkasten, Bändern und 3 Paar Schärpen,
- zwei Kassenbücher,
- ein Protokollbuch.
In der Verbandskasse (Kassenbestand 307,64 RM) waren die Beiträge für die Sterbegeldversicherung des Süddeutschen Verbandes. Der Gai
mersheimer Verein hatte zu dieser Zeit 56 Mitglieder. Die Auflösung des Vereins wurde mit Verfehlungen des Präses, Benefiziat Willibald Wanger, gegen die Regierung begründet, der bei verschiedenen Anlässen gegen Hitler und das NS-Regime laut und deutlich das Wort erhoben hatte.
Der Sonderbeauftragte der obersten SA-Führung, Wilhelm Dittler, stellte im Februar und April des Jahres an die politische Polizei in München die Bitte, Theaterbühne und Beleuchtung der Gaimersheimer SA und HJ zu überlassen. Im Mai kam der Bescheid, dass über die beschlagnahmten Gegenstände noch nicht entschieden werden könne. Die Bühne wurde später zur Frontunterhaltung in Russland benutzt und tauchte nach dem Krieg bei einem Wanderzirkus in Schleswig-Holstein auf. Die mündliche Überlieferung durch Pauline Gradl berichtet, dass der Zirkus sich nach dem Krieg gemeldet habe und die Bühne herausgeben wollte. Das Werkvolk verzichtet darauf. Die Fahne ist jedenfalls wieder da wohin sie gehört: bei der Gaimersheimer KAB. Wann und auf welchem Weg sie zurückkam, darüber ist nichts berichtet.
Ein wiederholter Briefwechsel zwischen dem Kassier des Katholischen Arbeitervereins Gaimersheim, dem Süddeutschen Verband in München, dem Generalvikar der Diözese Eichstätt und dem Bezirksamt Ingolstadt konnte nichts bewirken. Der Verein blieb verboten. Am 1. März 1934 schrieb Dittler: „Meine seinerzeitige Auflösungsbegründung hat nach wie vor Gültigkeit. Ein Verein, der im Geiste des Benefiziaten Wanger geführt wurde und würde, hat im Dritten Reich keine Daseinsberechtigung. Gewiss steht der Schutz des Art. 31 des Konkordats jenen Vereinen zu, die sich rückhaltlos hinter die Regierung stellen, doch keineswegs solchen, deren geistige Führer den Führer und andere Minister in unerhörtester Weise in den Schmutz ziehen".
Die Anklage gegen Benefiziat Wanger, die am 10. April 1934 beim Sondergericht München in einer nichtöffentlichen Sitzung zur Verhandlung kam, stützte sich vor allem auf die Aussage des Zeugen Josef R. aus Gaimersheim: „Benefiziat Wanger ist Präses des KAV Gaimersheim. Der Vorstand, Johann Nerb, ehem. Kommunist, ist sein Werkzeug. Seine Stellung als Präses nützt Wanger zu Hetzereien gegen die heutige Regierung aus. Hier können Wanger und Nerb im Dunkeln arbeiten, weil das eine ganz verschworene Gesellschaft ist, die vielen ungültigen Stimmen bei der letzten Wahl kommen alle auf das Konto Kath. Arbeiterverein". Das Urteil lautete auf sechs Monate Gefängnishaft abzüglich der zweieinhalb Monate Untersuchungshaft sowie die Übernahme der Gerichtskosten.
Der Briefwechsel um die Wiederzulassung des Vereins ging aber weiter. Der Vorstand Johann Nerb schreibt an Hitler und rechnet ihm vor, welchen materiellen Verlust die Mitglieder hätten, wenn die Verbandskasse nicht freigegeben würde. Eine Antwort darauf bekam er zwar nicht, aber im Oktober teilte das Bezirksamt mit, dass die Verbandskasse, nicht jedoch die Vereinskasse, freigegeben wird. Der Süddeutsche Verband hatte von Anfang an die Gaimersheimer Mitglieder in seiner Kartei weiter geführt, damit sie den Anspruch auf das Sterbegeld nicht verlieren.
Im Oktober teilte der Generalvikar dem Bezirksamt mit, dass für den Verein bei Wiederzulassung Benefiziat Wild als neuer Präses eingesetzt würde. Das Bezirksamt lehnte erneut ab und beauftragt die Gendarmerie Gaimersheim über Benefiziat Wild und die Männer der früheren Vorstandschaft nähere Erkundigungen einzuziehen.
Die Auskunft, die an die politische Polizei in München weitergeleitet wurde, lautete: „Benefiziat Wild hat bisher in politischer Beziehung zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben. […] Die früheren Vorstandsmitglieder gehören zur Zeit alle der Arbeitsfront an. Der verheiratete Arbeiter und 1. Vorstand Johann Nerb war einer der Urheber, dass der Kammerer Bittner, Pfarrer von Gaimersheim, als Präses des Arbeitervereins zurücktrat und an seine Stelle Benefiziat Wanger kam. Von einer politischen Zuverlässigkeit kann nicht gesprochen werden. Nerb eignet sich nicht zum 1. Vorstand. Der 1. Kassier Anton Westner und der 1. Schriftführer, Andreas Hüttinger, waren früher Gemeinderäte der BVP. Der 2. Kassier, Simon Sebald und der 2. Schriftführer, Karl Ruf, können als politisch zuverlässig angesehen werden.“
Die Antwort der politischen Polizei lautete: „Nerb ist nicht mehr tragbar. Bei Westner und Hüttinger bestehen Zweifel an ihrer politischen Zuverlässigkeit, da sie Funktionäre der BVP waren. Wenn Benefiziat Wild auch politisch einwandfrei scheint, so ist doch keine Gewähr gegeben, dass der Verein im Sinne des nationalsozialistischen Staates geführt wird. Die Frage der Wiederzulassung wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft werden.“
So lange das „Dritte Reich“ bestand, blieb der KAV Gaimersheim verboten. Er lebte jedoch nach dem Krieg als Katholische Arbeitnehmer-Bewegung wieder auf.
Neben dem Druck auf einzelne Personen versuchten die NSDAP-Verantwortlichen mit der willkürlichen Anwendung von Verordnungen, die Arbeit der Katholischen Arbeitervereine zu stören oder gar ganz zum Erliegen zu bringen. So zum Beispiel mit der Verordnung über Versammlungen und Zusammenkünfte, die festlegte, dass für jede Vereins-Zusammenkunft, auch für Vorstands- oder Vertrauensmännersitzungen, schriftlich um Genehmigung nachgesucht werden musste.
Spätestens fünf Tage vor der geplanten Sitzung musste die Anmeldung bei der Polizei vorliegen. Die Veranstaltung konnte aber erst nach erfolgter Genehmigung stattfinden. Vereine, die nicht meldeten, machten sich strafbar, zu spät eingegangene Meldungen wurden nicht berücksichtigt. Andererseits wurden ordnungsgemäß eingereichte Anträge oft nicht genehmigt, entweder mit einer äußerst zweifelhaften oder gar keiner Begründung. So wurde eine Ausschusssitzung des KAV Ingolstadt-Stamm im Januar 1934 nicht genehmigt, eine Generalversammlung des KAV Ingolstadt-St. Anton am 28. Januar 1934 dagegen schon genehmigt, allerdings laut. vertraulicher Mitteilung der Gendarmerie Ringsee mit dem Zusatz „Überwachung dringend geboten". Pfarrer und Vereinspräses Königer war für seine kompromisslose Haltung dem NS-Regime gegenüber bekannt. Pfarrer Sebastian Ernst von Oberhaunstadt wollte ebenfalls im Januar 1934 eine Generalversammlung des dortigen KAV abhalten. Die Genehmigung wurde versagt, weil Pfarrer Ernst ebenfalls nach einer vertraulichen Mitteilung der Polizei „immer bis an die Grenze des Erlaubten geht und deshalb eine Überwachung zwecklos wäre".
Der wirksamste Angriff auf die Organisation und Mitglieder der konfessionellen berufsständischen Vereine war aber wohl der Erlass des Leiters der DAF, Robert Ley, vom 27. April 1934 über das Verbot der Doppelmitgliedschaft in der DAF und einem konfessionellen Verein. Der Kemptener Arbeitervereins-Sekretär Paul Strenkert, ging zwar mit der Klage „Bruch des Reichskonkordates“ vor Gericht, blieb damit allerdings erfolglos. Die deutschen katholischen Bischöfe hatten mit ihren wiederholten eindringlichen Protesten bei der Reichsregierung etwas mehr Erfolg. So konnten sie erreichen, dass der angedrohte Ausschluss aus der DAF nicht automatisch sondern je nach Fall erfolgen sollte. Willkürentscheidungen waren allerdings damit vorprogrammiert. So blieben die Vereinsmitglieder immer in der Ungewissheit, wie in ihrem Fall entschieden würde.
Zwei Punkte waren es, die das Verbot der Doppelmitgliedschaft so wirksam machten: Zum einen wurde am 1. Mai 1935 ein neues Arbeitsbuch eingeführt. Eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle bekam man auch bis dahin schon nur mit einem gültigen Arbeitsbuch. Um das neue Arbeitsbuch jedoch zu bekommen, musste man die Mitgliedschaft in der DAF nachweisen. Wenn also ein Berufstätiger wegen seiner Zugehörigkeit zu einem katholischen Verein aus der DAF ausgeschlossen wurde, bekam er nach diesen Bestimmungen das neue Arbeitsbuch nicht und musste um seinen Arbeitsplatz bangen.
Zum anderen musste, wer nicht zur DAF gehörte, auf viele Anrechte verzichten, die seinen Arbeitskollegen als DAF-Mitgliedern zustanden: laufende Unterstützungen bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit, Sterbegeld
für das Mitglied und seine Angehörigen, Heiratsunterstützung für weibliche Mitglieder, die bei ihrer Heirat den Arbeitsplatz frei machen, Einzelunterstützungen in besonderen Notfällen, Urlaubsmöglichkeiten und Freizeitangebote durch die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude".
Diese Problemlagen bewogen zahlreiche Mitglieder der Katholischen Arbeiterinnen– und Arbeitervereine auszutreten und sich der DAF anzuschließen. Weit mehr als die Hälfte der Mitglieder blieb allerdings den katholischen vereinen treu, bis diese ihre Arbeit einstellten.
Diese Entwicklungen beschäftigten die Diözesanverantwortlichen sehr, so tagte 1933 der Diözesantag sogar zweimal, um sich über die drängenden Fragen der Weiterexistenz unter dem NS-Regime zu verständigen und zwar am 11. Juni 1933 im Zeltner-Bräu in Roth und am 26. November 1933 im Feuerlein'schen Gasthaus in Schwabach.
Die meisten kath. Vereine stellten im Laufe des Jahres 1936 ihre Arbeit ein. Auch Arbeiter- und Gesellenverein waren von dieser Entwicklung betroffen. Arbeitervereins-Sekretär Johann Reindl aus Nürnberg zu dessen Zuständigkeitsbereich auch die Diözese Eichstätt gehörte, schrieb im Februar 1936 in einem Lagebericht an Bischof Josef Rackl in Eichstätt, dass eine Anzahl von Arbeitervereinen in der Diözese ihren Mitgliederstand gehalten hätten, darunter Ingolstadt-Stamm und Ingolstadt St. Josef. Aber viele Vereine hätten sich seit 1933 vom Verband getrennt und seien entweder in pfarrliche Männervereine umgewandelt worden oder hätten sich ganz aufgelöst. Im Ingolstädter Raum gab es nur noch drei Arbeitervereine, die am Stichtag 31.12.1935 dem Süddeutschen Verband angeschlossen waren: Ingolstadt St. Anton mit 24, St. Josef mit 78 und Ingolstadt-Stamm mit 71 Mitgliedern. Beim Stammverein waren es bei der Generalversammlung im Februar 1933 noch 240 Mitglieder gewesen.
Aber trotz dieser enormen Schwächung der Gesellen- und Arbeitervereine, die berufsständischen katholischen Vereine waren anscheinend nach wie vor bei den nationalsozialistischen Machthabern gefürchtet. Ley sagte bei einer Rede in Dortmund im August 1937, man werde jetzt von der Kirche die Auflösung aller beruflich konfessionellen Vereine fordern. Wenn die Kirche wirklich Frieden wolle, müsse sie die konfessionellen Arbeiter- und Gesellenvereine auflösen.
Die Verbandsleitungen mussten alle Untergliederungen (Diözese, Bezirk, Ortsverein) auffordern, ab 1. Juli 1939 alle Aktivitäten einzustellen. Die Vermögensbilanz dieser Untergliederungen musste zum 30. Juni abgeschlossen, die Aufstellung bis zum 15. Juli und das Vermögen selbst bis zum 31. Juli 1939 dem Verband zugeleitet werden Das Gesamtvermögen von Verband und Untergliederungen wurde Eigentum der DAF.
KAB Deutschlands: Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 werden die Arbeitervereine reihenweise verboten. Im süddeutschen Bereich erfolgt 1947 ein Neubeginn der ehemaligen Arbeitervereine unter dem Namen "Werkvolk - Süddeutscher Verband katholischer Arbeitnehmer"
KAB Deutschlands: Am 22. Mai 1971 gründeten der süddeutsche und der westdeutsche Verband sowie der Landesverband Rottenburg-Stuttgart den Bundesverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung als Dachverband. Aus dem Werkvolk wurde die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung.
Nach der Gründung des neuen Bundesverbandes, des KAB Deutschlands e.V. (3. Oktober 2003) lösten sich die Regionalverbände auf und wurden in den KAB Deutschlands e.V. überführt.