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KAB Diözesanverband Eichstätt

CETA-Volksbegehren

Bayerisches Bündnis startet Volksbegehren gegen CETA – KAB Bayern ist dabei

Zivilgesellschaftliches Bündnis verkündet Start eines Volksbegehrens gegen CETA in Bayern – Bindung der Staatsregierung per Volksbegehren möglich

München, 22. April 2016. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündete heute ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Startschuss für ein Volksbegehren gegen CETA. Ziel ist es, die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat zu verpflichten. Die Initiatoren des Bündnisses sind der Bund Naturschutz in Bayern, Campact, die Katholische Arbeitnehmer Bewegung, Mehr Demokratie Bayern und das Umweltinstitut München.

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ist seit Februar 2016 fertig verhandelt und liegt in einer offiziellen Version vor. Die Mitglieder des Bündnisses lehnen das Abkommen ab, weil durch Mechanismen wie die regulatorische Kooperation und die Schiedsverfahren ICS Parallelstrukturen in Demokratie und Justiz geschaffen würden. Des Weiteren befürchten die Organisationen durch CETA einen Abbau der Arbeitnehmerrechte sowie eine Absenkung von Sozial- und Umweltstandards. 

Wörtlich sagte Peter Ziegler, der Vertreter der KAB Bayern im Bündnis: Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB): "Als Arbeitnehmerbewegung befürchten wir den Abbau von Arbeitnehmerrechten, weil Kanada das Recht zu Kollektivverhandlungen nicht anerkennt. Dies birgt in unseren Augen die Gefahr, dass Tarifverträge zukünftig in Frage gestellt werden. Davon sind in Bayern knapp 80% der Beschäftigten betroffen."

Um CETA zu stoppen soll die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid bei einer Abstimmung im Bundesrat zu einem Nein verpflichtet werden. Möglich wird dies durch  Art. 70 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung, wie Prof. Dr. Pautsch vom Institut für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule Ludwigsburg auf der Pressekonferenz darlegte: "Ein Volksbegehren, das auf eine entsprechende Bindung der Vertreter Bayerns im Bundesrat durch Volksentscheid zielt, ist rechtlich prinzipiell zulässig. Die Schaffung der sog. Gesetzesweisung in Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung schließt nach dem ausdrücklichen Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers die Möglichkeit der Bindung durch Volksentscheid mit ein."

Vorerst gilt es nun, für das Bündnis einen Zulässigkeitsantrag mit 25.000 Unterschriften inklusive eines Gesetzesvorschlags beim Innenministerium einzureichen. “Aufgrund des großen Widerstandes in der Bayerischen Bevölkerung gegen Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ist das Bündnis überzeugt, die notwendige Zahl der Unterschriften innerhalb kurzer Zeit zu erreichen.”, so die Sprecher des Bündnisses.

Weitere sowie ständig aktualisierte Informationen finden sich unter www.volksbegehren-gegen-ceta.de 

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