Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie dem Einsatz von Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

KAB Diözesanverband Eichstätt

Kommunaler Bürgerantrag

Vorlage für kommunalen Bürgerantrag

Vorlage für Entwurf:  Beschluss eines Gemeindegremiums gegen TTIP, CETA, TiSA  

Stand: 9.9.2014

Beschluss:

An

Stadtrat/Gemeinderat/Kreistag ……

Anschrift/Fax

Antrag zur Stellungnahme gegen CETA, TTIP und TiSA

Sehr geehrter Herr Bürgermeister/Landrat…., 

Sehr geehrte Damen und Herren,

an den Stadtrat /Gemeinderat…. stelle ich als Bürger den Antrag, in der nächsten Sitzung folgenden Beschluss zu fassen: 

Der Rat der Stadt XY / der Kreistag Z / etc. lehnt die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und multilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden nachhaltig einschränken und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.

Die Stadt XY / Der Kreis Z wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen den Abschluss und die Unterzeichnung der Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.

Begründung:

Demokratie und Transparenz 

Die Verhandlungen zu allen drei Freihandelsabkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zugang zu den Dokumenten haben z. B. beim TTIP hingegen 600 Vertreter von Großkonzernen. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards. 

Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.

Daher fordern wir einen vollständigen Einblick in alle Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen.

Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA.

Investitionsschutz für Konzerne

Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch

beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen.

Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten.

Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen

In den Freihandelsabkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städte und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt. 

Standstill-Klausel und Ratchet-Klausel

Alle drei Handelsabkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass ein staatliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf.

Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen.

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

KAB Diözesanverband Eichstätt
Kanalstr. 16-18
85049 Ingolstadt
Telefon: +49 841 93 15 18 15
Kontakt