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KAB Diözesanverband Eichstätt

Aktuelles aus dem KAB Diözesanverband Eichstätt

60 Jahre Rentenberatung – wie bewertet ein Praktiker die Reformvorschläge?

Seit mehr als sechs Jahrzehnten berät Helmut Kuntscher Menschen in Rentenfragen. Kaum jemand kennt die Sorgen, Hoffnungen und Lebensgeschichten der Versicherten so gut wie er. Im Gespräch bewertet er die Vorschläge der Alterssicherungskommission aus der Sicht eines erfahrenen Praktikers.

Herr Kunscher, Sie beraten seit über 60 Jahren Menschen in Rentenfragen. Was war Ihr erster Gedanke, als Sie die Vorschläge der Alterssicherungskommission gelesen haben?
Ich war gespannt, weil es in den vergangenen Jahren viel Kritik am bisherigen Rentensystem gegeben hat. Deshalb hatte ich erwartet, dass die Kommission wirklich neue Ansätze entwickelt – ähnlich den Vorschlägen, die der KAB-Bundesverband schon vor Jahren vorgelegt hat.
Diese grundsätzlichen Reformideen fehlen mir aber. Ein Beispiel ist die immer wieder behauptete „Grundrente“. Viele glauben bis heute, jeder, der lange gearbeitet hat, bekomme automatisch eine Grundrente. Das stimmt nicht. Es gibt lediglich Grundrentenzeiten, durch die niedrige Rentenanwartschaften unter bestimmten Voraussetzungen aufgewertet werden.
Unser damaliges KAB-Modell einer Garantierten Altersrente findet sich in den Vorschlägen überhaupt nicht wieder. Im Grunde bleibt das bisherige System bestehen: Wer ein gutes Einkommen erzielt, erhält auch künftig eine gute Rente. Für Menschen mit niedrigen Einkommen oder lückenhaften Erwerbsbiografien sehe ich dagegen kaum neue Perspektiven.

Welche Empfehlung bereitet Ihnen persönlich die größten Sorgen – und warum?
Am meisten Sorge bereitet mir die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Vor Beginn der Kommissionsarbeit wurde immer wieder betont, wie wichtig lange Beitragszeiten seien. Jetzt spielen die 45 Versicherungsjahre plötzlich kaum noch eine Rolle.
Außerdem ärgert mich die öffentliche Diskussion über die sogenannte „Rente mit 63“. Diese gibt es in Wirklichkeit schon seit Jahren nicht mehr. Das Eintrittsalter wurde schrittweise angehoben und liegt inzwischen bei 64 Jahren und 8 Monaten. Bald wird die abschlagsfreie Altersrente erst mit 65 Jahren erreicht.
Sollte diese Möglichkeit wegfallen, müssten viele Menschen, die mit 15 oder 16 Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind, bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren lebenslange Abschläge von 7,2 Prozent hinnehmen. Das halte ich für ungerecht.

Die Kommission schlägt vor, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Ist das aus Ihrer Sicht für die Menschen, die Sie beraten, überhaupt realistisch?
Die KAB lehnt eine generelle Anhebung des Rentenalters ab. Gleichzeitig stelle ich in meiner Beratung fest, dass heute durchaus mehr Menschen freiwillig länger arbeiten möchten als noch vor einigen Jahren.
Deshalb sollten wir stärker auf flexible Übergänge setzen. Wer gesundheitlich in der Lage ist und gerne weiterarbeiten möchte, sollte das können. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, darf dadurch aber nicht benachteiligt werden. Hier braucht es gerechte Lösungen, gerade auch bei der Erwerbsminderungsrente.

Sie erleben viele unterschiedliche Lebensläufe. Entsprechen die Vorschläge der Realität der Menschen oder eher einem Idealbild ohne Brüche?
In meiner täglichen Beratung erlebe ich sehr unterschiedliche Lebensgeschichten.
Da sind auf der einen Seite Menschen mit durchgehenden Erwerbsbiografien und guten Einkommen. Auf der anderen Seite berate ich Alleinerziehende, Mütter mit langen Kindererziehungszeiten, Menschen mit längeren Krankheitsphasen oder Arbeitslosigkeit sowie Zugewanderte, die erst spät in Deutschland Rentenansprüche erwerben konnten.
Diese Brüche prägen viele Erwerbsbiografien. Die Reformvorschläge orientieren sich dagegen häufig am Ideal einer lückenlosen Vollzeitbeschäftigung. Das entspricht der Realität vieler Menschen nicht.

In Ihrer Beratung begegnen Ihnen viele Menschen mit langen Arbeitsjahren. Was würde die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren für diese Menschen bedeuten?
Für diese Menschen wäre das ein erheblicher Einschnitt.
Wer bereits mit 15 oder 16 Jahren seine Ausbildung begonnen und jahrzehntelang gearbeitet hat, hat sich eine abschlagsfreie Rente verdient. Wenn diese Möglichkeit entfällt, trifft das gerade diejenigen, die besonders lange Beiträge geleistet haben.
Ich halte das für eine Frage der Gerechtigkeit.

Die Kommission setzt stärker auf Kapitalmarktanlagen. Warum hält die KAB dennoch an der gesetzlichen Rentenversicherung als Fundament fest?
Die gesetzliche Rentenversicherung muss auch künftig das Fundament der Alterssicherung bleiben.
Persönlich halte ich allerdings eine ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge nach schwedischem Vorbild durchaus für diskussionswürdig. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitrag von zwei Prozent des Einkommens, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen würde.
Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro wären das monatlich 80 Euro – jeweils 40 Euro für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn dadurch langfristig höhere Renten möglich werden, halte ich dieses Modell für überlegenswert.
Das ändert aber nichts daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung die tragende Säule bleiben muss.

Gibt es einen Fall aus Ihrer Beratung, der besonders deutlich macht, warum Sie die Vorschläge kritisch sehen?
Solche Fälle begegnen mir regelmäßig.
Ich denke an einen Busfahrer, der viele Jahre ohne ausreichende Beitragszahlungen gearbeitet hat und heute nur sehr geringe Rentenansprüche besitzt. Oder an eine Mutter mit sechs Kindern, deren Kindererziehungszeiten zwar berücksichtigt werden, die aber trotzdem nur über geringe eigene Erwerbszeiten verfügt.
Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen, unterbrochenen Erwerbsbiografien oder langen Familienzeiten fehlen mir überzeugende Antworten in den Reformvorschlägen.
Positiv sehe ich allerdings, dass geringfügige Beschäftigungen künftig stärker in die Sozialversicherung einbezogen werden sollen. Das verbessert den Schutz bei Krankheit oder Erwerbsminderung.

Sie beraten inzwischen auch viele Beschäftigte großer Unternehmen, die früher ausscheiden möchten. Welche Erfahrungen machen Sie dort?
Ein großer Teil meiner Beratung betrifft Beschäftigte von Audi.
Dort gibt es häufig gute tarifliche Regelungen für Altersteilzeit und Vorruhestand sowie hohe Betriebsrenten. Teilweise übernehmen die Unternehmen sogar einen Teil der Rentenabschläge.
Das ist jedoch eine besondere Situation. Viele Beschäftigte kleiner Betriebe oder Menschen mit niedrigen Einkommen haben solche Möglichkeiten nicht. Deshalb darf man diese Beispiele nicht auf alle Versicherten übertragen.

Die KAB fordert seit Jahren eine Garantierte Altersrente. Warum wäre das aus Ihrer Sicht gerechter als die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen?
Bereits 2007 hat die KAB gemeinsam mit anderen kirchlichen Verbänden ein Rentenmodell entwickelt – das sogenannte Cappuccino-Modell.
Die gesetzliche Rente bildet dabei die Grundlage. Ergänzt wird sie durch betriebliche und private Vorsorge. Entscheidend war aber die Garantierte Altersrente, die allen Menschen ein Leben oberhalb der Grundsicherung ermöglichen sollte.
Ich halte dieses Modell bis heute für richtungsweisend. Viele der heutigen Probleme wären deutlich geringer, wenn dieser Vorschlag damals umgesetzt worden wäre.

Wenn Sie der Bundesregierung einen einzigen Rat für die Rentenreform geben könnten – welcher wäre das?
Mein Rat wäre, die Vorschläge der Alterssicherungskommission nicht als unveränderbar zu behandeln.
Das Parlament sollte die Empfehlungen sorgfältig beraten, ergänzen und gegebenenfalls auch korrigieren. Außerdem sollten die Erfahrungen der Sozialverbände und der Rentenberater stärker berücksichtigt werden.
Gerade wir erleben jeden Tag, wie unterschiedlich die Lebenswirklichkeit der Menschen ist. Diese praktische Erfahrung sollte in eine Rentenreform einfließen.

 

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