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KAB Diözesanverband Eichstätt

Aktuelles aus dem KAB Diözesanverband Eichstätt

Finger weg vom verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Eichstätt weist die Forderung des Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, nach einer Lockerung des Sonntagsschutzes entschieden zurück.

„Seit Jahren werden von Wirtschaftsverbänden immer wieder Vorstöße unternommen, den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag zugunsten wirtschaftlicher Interessen aufzuweichen“, erklärt Andreas Holl, Vorsitzender des KAB-Diözesanverbandes Eichstätt. „Der Sonntag ist jedoch kein Wirtschaftsgut, sondern eine der bedeutendsten sozialen Errungenschaften unseres Landes.“

Der arbeitsfreie Sonntag steht nicht zufällig unter dem Schutz des Grundgesetzes. Artikel 140 übernimmt bewusst den Sonn- und Feiertagsschutz aus der Weimarer Reichsverfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bekräftigt, dass der Sonntag als gemeinsamer Tag der Arbeitsruhe und des gesellschaftlichen Lebens besonders geschützt werden muss. Dieser Schutz ist weder antiquiert noch beliebig zur Disposition zu stellen.

Auch wirtschaftlich überzeugt die Forderung nach einer Ausweitung der Sonntagsarbeit nicht. Bis heute gibt es keinen belastbaren empirischen Nachweis, dass regelmäßige Sonntagsöffnungen den stationären Handel nachhaltig stärken oder zusätzlichen Wohlstand schaffen. Vielmehr werden Umsätze häufig lediglich auf einen weiteren Öffnungstag verlagert, während zusätzliche Personal- und Betriebskosten entstehen.

Besonders kritisch bewertet die KAB das Argument der Freiwilligkeit. „Auf dem Papier mag Sonntagsarbeit freiwillig sein. In der betrieblichen Realität sieht das oft anders aus“, so Holl. Wer auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist, kann sich dem Wunsch des Arbeitgebers häufig nur schwer entziehen. Zwischen formaler und tatsächlicher Freiwilligkeit besteht gerade im Dienstleistungs- und Einzelhandelsbereich ein erheblicher Unterschied.

Der Sonntag ist weit mehr als ein arbeitsfreier Tag. Er schafft gemeinsame Zeit – für Familien, Freundschaften, Nachbarschaft, Vereine, Kultur, Kirchen und ehrenamtliches Engagement. Gemeinschaft lässt sich nicht beliebig verschieben. Sie lebt davon, dass Menschen gleichzeitig frei haben und Zeit füreinander finden. Gerade dieser gemeinsame Zeitrhythmus stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unterscheidet den Sonntag von individuell verteilten Ruhetagen.

Die KAB fordert deshalb, den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz uneingeschränkt zu erhalten und den stationären Handel mit wirksamen wirtschafts- und strukturpolitischen Maßnahmen zu stärken – nicht durch die Ausweitung der Sonntagsarbeit.

„Eine moderne Gesellschaft braucht gemeinsame Zeiten der Ruhe, der Begegnung und der Gemeinschaft. Der Sonntag gehört den Menschen – nicht dem Wettbewerb.“

Andreas Holl kämpft für den arbeitsfreien Sonntag

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