Das Gesetzgebungsverfahren im bayerischen Landtag ist seit März 2025 im Gange und bereits im April erklärte Staatsministerin Ulrike Scharf bei der Begründung des Gesetzentwurfs im Landtag, es sei „ein Gesetz, das alle mitnimmt und von allen Seiten breite Zustimmung findet.“ Tatsache aber ist, dass der Gesetzentwurf auch auf starke Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken durch Kirchen und Gewerkschaften gestoßen ist. Auch die Katholische Arbeitnehmer Bewegung Diözesanverband Eichstätt befürchtet eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes und tiefgreifende Nachteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Konkret geht es um folgende Punkte:
- die Ermöglichung willkürlicher verkaufsoffener Sonn- und Feiertage – die Prüfung der Anlassbezogenheit, wie sie nach Art. 140 GG verfassungsrecht-lich gefordert ist, soll durch eine bloße „Vermutung“ ersetzt werden; so dass theoretisch die über 2000 Kommunen vier verkaufsoffene Sonntage ohne Prüfung öffnen könnten.
- die Ermächtigung der Kommunen, sich selbst zum „Ausflugsort“ zu ernennen und somit den Verkauf bestimmter Warensortimente an 40 Sonntagen freizugeben – die weichen Kriterien dafür kann praktisch jede Gemeinde in Bayern erfüllen;
- die Erhöhung der Zahl der Shoppingnächte von 1 auf 12 pro Jahr. Dies stellt eine große Zusatzbelastung für die Handelsbeschäftigten und deren Familien dar und ist eher das Gegenteil des behaupteten „Arbeitnehmerschutzes“;
- den 24/7-Betrieb „personalfreier“ digitaler Supermärkte – diese Geschäfte kommen sonntags unserer Einschätzung nach nicht ohne Personaleinsatz (Sicherheit, Reinigung, Nachfüllung usw.) aus, verletzen die Sonntagsruhe und verdrängen andere Geschäfte in Stadt und Land;
- die Ausdehnung des 24/7-Privilegs auf „hybride“ Geschäftsformate – damit ist ein Sonntags- und Nachtbetrieb prinzipiell im gesamten bayerischen Einzelhandel möglich.
Das kirchlich-gewerkschaftliche Bündnis Sonntagsallianz Bayern sieht gravierende strukturelle Folgen auf den gesamten Einzelhandel zukommen. Personalintensive Geschäftsformate werden benachteiligt, Arbeitsbedingungen verschlechtert und der Schutz der Sonn- und Feiertage im Freistaat wird erheblich ausgehöhlt. Bayern erhält den wohl schwächsten Sonntagsschutz in Deutschlands“, so Allianz-Sprecher Hubert Thiermeyer.
Auch die KAB Eichstätt protestiert und kündigt politische Konsequenzen an: „Sollte das Bayerische Ladenschlussgesetz so in Kraft treten, werden wir die beschriebenen Auswirkungen überprüfen und mit den Zahlen vorher vergleichen. Sollten sich unsere vermuteten Auswirkungen bewahrheiten, kann es sein, dass wir gegen das Gesetz klagen.“ so KAB Diözesanvorsitzender Andreas Holl.