Debatten über neue Streikgesetze sollten nicht vergessen: Das Streikrecht ist Ergebnis von über 150 Jahren demokratischer Entwicklung und ist im Grundgesetz verankert.
In anderen Ländern wie Großbritannien oder Belgien zeigen gesetzliche Einschränkungen, was passieren kann, wenn das Streikrecht zu stark beschnitten wird: Dort gibt es gesetzliche Mindestdienstregelungen, die in sensiblen Bereichen regulatorisch festlegen, wie viel Personal in einem Arbeitskampf vorgehalten werden muss. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmervertretungen faktisch ihre zentrale Funktion als verhandlungsstarke Interessenvertretung verlieren.
Als KAB bekennen wir uns zu einem sozialen Dialog, der die Grundrechte der Arbeitnehmer wahrt und gleichzeitig eine funktionierende Daseinsvorsorge sicherstellt. Einschränkungen des Streikrechts sind kein geeignetes Mittel, um Tarifkonflikte fairer zu lösen – sie gefährden vielmehr das Gleichgewicht in unserer sozialen Marktwirtschaft.
Aktuelles aus dem KAB Diözesanverband Eichstätt
KAB warnt vor Einschränkung des Streikrechts:
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