Viele heute selbstverständliche Rechte wurden hart erkämpft. Der 8-Stunden-Tag wurde nach der Novemberrevolution von 1918 eingeführt und steht seit Beginn der Weimarer Republik symbolisch für soziale Errungenschaften und demokratischen Fortschritt. Seine Aushöhlung würde nicht nur den Gesundheitsschutz schwächen, sondern auch die Mitbestimmung der Beschäftigten gefährden. Arbeitszeitregelungen zählen zu den Kernbereichen gewerkschaftlicher Arbeit – ihre Aufweichung untergräbt eine wichtige demokratische Kontrollinstanz gegenüber wirtschaftlichen Interessen.
Besonders deutlich werden die Auswirkungen längerer Arbeitszeiten beim Blick auf die Pendlerzahlen: Im Jahr 2023 pendelten 59,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland – rund 20,5 Millionen Menschen. Innerhalb von zehn Jahren entspricht dies einem Anstieg um 19,3 Prozent. 2024 benötigten 22,7 Prozent der Berufstätigen mehr als 30 Minuten für den einfachen Arbeitsweg, 5,7 Prozent sogar über eine Stunde. Wer täglich eine Stunde pendelt, kommt bereits bei einem 8-Stunden-Tag auf eine Belastung von zehn Stunden – bei längeren Arbeitszeiten entsprechend mehr. Dies betrifft insbesondere Eltern, Frauen, Menschen in ländlichen Regionen sowie Geringverdienende und ist damit auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit.
Regina Soremba-Böxkes, Vorsitzende der KAB im Diözesanverband Eichstätt, erklärt:
„Arbeitszeit ist Lebenszeit. Wer den 8-Stunden-Tag infrage stellt, gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, das Familienleben und das ehrenamtliche Engagement. Gerade Frauen, Familien und Pendlerinnen und Pendler geraten dadurch unter zusätzlichen Druck. Zeitgerechtigkeit ist deshalb eine Grundvoraussetzung für soziale Gerechtigkeit und eine lebendige Demokratie.“
Die KAB ruft dazu auf, sich am 1. Mai an den Kundgebungen der Gewerkschaften zu beteiligen und gemeinsam für faire Arbeitsbedingungen, den Schutz des arbeitsfreien Sonntags und eine gerechte Gesellschaft einzutreten.