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KAB Diözesanverband Eichstätt

Aktuelles aus dem KAB Diözesanverband Eichstätt

Lieferkettengesetz darf nicht weiter aufgeweicht werden!

KAB Diözesanverband Eichstätt kritisiert „Wirtschaftshörigkeit“ der Union

Am 20.05.2021 hätte das Lieferkettengesetz eigentlich im Bundestag verabschiedet werden sollen. Jedoch wurde kurz zuvor die Lieferkettengesetz Verabschiedung auf Druck von Teilen der Unionspolitiker von der Tagesordnung genommen.

„Ich bin fassungslos, dass die Union so offensichtlich sich von großen Wirtschaftsverbänden lenken und leiten lässt. Jesus würde heutzutage erneut die Abgeordneten-Tische umstoßen und ihnen Heuchlerei an ihrem christlichen Glauben vorwerfen.“ so KAB Diözesanvorsitzender Andreas Holl.  
Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) Deutschlands ist zusammen mit 128 anderen Organisationen Teil der Lieferkettengesetz-Initiative, die den Impuls für das Gesetz gegeben hat. Wir alle wünschen uns eigentlich einen noch breiter gefassten Schutz von Menschenrechten und Umwelt als der bis jetzt gefundene Kompromiss.

Obwohl die bislang gefundenen Regelungen in der Gesetzesvorlage durch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zugunsten der Wirtschaft bereits stark abgeschwächt waren  (das Gesetz gilt für weniger Unternehmen, schränkt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stark ein und begründet keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand mehr), blockieren nun erneut Abgeordnete der Unionsfraktion das Gesetz und streichen es von der Tagesordnung.

Vorausgegangen war ein von 28 Wirtschaftsverbänden eingebrachter Brief an den Wirtschaftsflügel der Union, der schlimmste Auswirkungen für die Wirtschaft zukommen sieht, sollte das Gesetz zur Geltung kommen.

Foto: A.Holl. Kaffemühle in Nyeri/Kenia

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