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KAB Diözesanverband Eichstätt

Erklärung Bundesausschuss

"Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt gleichstellen!"

Mit einer umfassenden Erklärung zur derzeitigen Situation und Integration von Flüchtlingen hat der Bundesvorstand der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) eine Neuausrichtung des Einwanderungsgesetzes in Deutschland und Europa gefordert. Ein Einwanderungsgesetz muss die Menschen in den Blick nehmen, die auf der Grundlage des Asylrechts keine Chance haben und bei uns arbeiten wollen und können.

Interkulturelle Woche der Kirchen

"Jetzt kommt es darauf an, die Integration der Flüchtlinge in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bemühungen zu stellen", so der Bundesvorstand. Ausgehend von der diesjährigen "Interkulturellen Woche" der Kirchen setzt sich die KAB für eine schnelle sprachliche Integration durch eine verpflichtende Teilnahme an Deutschkursen, sowie die Schaffung von Wohnraum durch den sozialen Wohnungsbau und die Erweiterung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ein. Für die Integration von Kindern und Jugendlichen setzt die KAB auf den Ausbau von Kindertagesstätten und der überbetrieblichen Ausbildung. Die KAB fordert daher die Anpassung der Schulgesetze, "um einen sofortigen Kindergarten- und Schulaufenthalt unabhängig vom rechtlichen Status der Flüchtlinge und Asylsuchenden sicher zu stellen".

 

Bessere Integration durch Arbeit


Integration bedeute im besonderen Maße Arbeitsmarktintegration, so der katholische Sozialverband. Dabei kommt der Erwerbsarbeit "ein zentraler Stellenwert für die eigenständige Absicherung der eigenen Existenz und der Familien, für die soziale Sicherheit und Anerkennung zu". In der jetzigen ungeregelten Situation sei zu befürchten, dass aufgrund des unsicheren Aufenthaltsstatus und verschiedene Hindernisse bei der Aufnahme einer geregelten Erwerbsarbeit haben "Flüchtlinge in prekäre Beschäftigungsformen und ausbeuterische „Arbeitsverhältnisse“ gedrängt werden." 


Die Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen müsse zu einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen erweitert werden. "Dies schafft nicht nur für die Betroffenen Rechtssicherheit, sondern die notwendige Grundlage für Betriebe und Einrichtungen, eine adäquate Ausbildung und Berufsausübung für Flüchtlinge zu ihrer Aufgabe machen zu können", so der KAB Bundesvorstand.

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