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KAB Diözesanverband Eichstätt

ILO Konvention Hausangestellte

UN-Konvention schützt Haushaltshilfen

Obwohl die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation ILO über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte offiziell am Montag, dem 1. September 2014, auch in Deutschland in Kraft treten wird,  arbeiten viele Betroffene, vornehmlich Frauen, auch zukünftig unter völlig unzumutbaren Bedingungen, konstatiert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands KAB.

Der Haushalt: einer der „schmutzigsten“ Arbeitsplätze

Hauswirtschaft ist die älteste und wichtigste Berufsbranche für Millionen Frauen in aller Welt. Ohne Haushaltshilfen, die haushälterische, betreuende, erzieherische und pflegende Aufgaben wahrnehmen, würden unsere Gesellschaft und Wirtschaft nicht funktionieren. Hauswirtschaftliche Arbeit wird allerdings sowohl monetär als auch politisch und gesellschaftlich völlig unterbewertet. Auch in Deutschland stecken Betroffene nicht selten in prekären Arbeitsverhältnissen, mitunter ohne Sozialversicherung oder anderen Rechtsschutz, teilweise sind der Willkür ihres Arbeitgebers vollkommen ausgeliefert. „Was hier stattfindet, ist nichts anderes als Ausbeutung“, erklärt die Bundesvorsitzende der KAB Regina-Dolores Stieler-Hinz. „Statt jetzt das Inkrafttreten der ILO-Konvention still und leise unter den Teppich zu kehren, ist die Bundesregierung in der Pflicht, rechtliche Grauzonen zu durchlüften und zugunsten der Betroffenen reinen Tisch zu machen!“, so Stieler-Hinz. 

90 Prozent ohne Arbeitsverträge

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten in Deutschland über 700.000 Hausangestellte. Ihre Zahl wird auf mindestens 2,6 Millionen geschätzt, die oft auf Teilzeitbasis arbeiten . "Es ist ein Skandal, dass 90 Prozent von ihnen ohne Arbeitsvertrag und Kündigungsschutz arbeiten", so Stieler-Hinz. In den vergangenen Jahren sind besonders viele Frauen aus Osteuropa als Haushaltshilfen vermittelt worden, hat die KAB beobachtet. Die Vermittlungsagenturen in den Heimatländern unterliegen dabei keinerlei Kontrolle durch die Behörden und arbeiten unter höchst dubiosen Umständen. Für die Frauen kommt ihr Einsatz in Deutschland einem 24-Stunden Job gleich - ohne Pause, ohne Privatheit, mitunter auch ohne Sozialversicherung und anderen Rechtsschutz. Sie putzen und kochen nicht nur, wie es laut Vertrag vorgesehen ist, sondern übernehmen auch erzieherische und pflegende Tätigkeiten. Vermittler lassen die Frauen zudem in dem Glauben, sie unterlägen gar nicht deutschem Arbeitsschutzrecht  mit maximal 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag, Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns, Kündigungsschutz, Urlaubs- und Rentenanspruch sowie Versorgung im Krankheitsfall.

Maßnahmenkatalog muss ILO-Konvention ergänzen 

Die KAB hat sich seit Beginn der Diskussion über die ILO-Konvention 189 gemeinsam mit anderen zivil-gesellschaftlich engagierten Gruppen aktiv in den politischen Gestaltungsprozess eingemischt. Dem Schritt der Ratifizierung müssen weitere durch die Bundesregierung folgen, fordert die KAB. Die Große Koalition muss schnellstmöglich für Rechtsklarheit sorgen und eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Hierzu gehören bundesweite Anlaufstellen für Betroffene, die anonym und kostenlos beraten und im Notfall helfen, die Einrichtung eines Rechtshilfefonds sowie gemeinsam mit den Behörden anderer EU-Staaten eine genauere Überprüfung und Zertifizierung von Agenturen, die Haushaltshilfen vermitteln. Nicht zuletzt muss die Politik den Wildwuchs bei den ausufernden Mini-Jobs kräftig beschneiden und sich mehr um die Förderung regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für Hausangestellte, Pflegekräfte und Erzieher kümmern, so Stieler-Hinz.

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