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KAB Diözesanverband Eichstätt

6. Zeitkonferenz Berlin

Video - 6. Zeitkonferenz der Allianz für den freien Sonntag

"Es dreht sich was beim Sonntagsschutz" - unter diesem Motto fand die 6. Zeitkonferenz der bundesweiten Allianz für den freien Sonntag am 17. Februar 2016 in Berlin statt. Gastredner war der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier. 

Video - "Inhalt und Bedeutung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes"

Rede von Hans-Jürgen Papier. Präsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D. auf der 6. Zeitkonferenz der Allianz für den freien Sonntag am 17. Februar 2016 in Berlin (45 Min.)

Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz

Berlin, 17. Februar 2016. Die Freiheit des Einzelnen erfährt im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einen bedeutend höheren Schutz als die unternehmerische Freiheit oder die ökonomischen Interessen der Wirtschaft. Dies machte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier auf der 6. Zeitkonferenz der Allianz für den freien Sonntag in Berlin deutlich. "Der Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz", betonte Rechtsprofessor Papier.

Mit einer Liegestuhl-Demo im Zentrum Berlins reklamierte die Sonntags-Allianz den arbeitsfreien Sonntag. Dieser werde durch ökonomische Interessen zunehmend ausgehöhlt, so die Konferenzteilnehmer.

Ex-Verfassungsrichter sieht Grundrechte verletzt 

Der ehemalige Verfassungsrichter Papier erklärte, dass die staatliche Exekutive, die Politik und die Wirtschaft immer weniger Interesse haben, die vom Grundgesetz vorgegebenen Regelungen einzuhalten. "Shoppen wird als Freiheit deklariert", kritisierte Hans-Jürgen Papier. Dagegen beinhalte der Artikel 140 des Grundgesetzes, der sich auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung bezieht, deutlich die staatliche Verpflichtung, den Sonntag als religiösen Tag der Erbauung und arbeitsrechtlich als Tag der Erholung zu schützen, um das Recht der Bürger auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2), der Religionsfreiheit (Art. 4), dem Schutz der Familie (Art. 6) und nicht zuletzt dem Schutz der Versammlungsfreiheit (Art.8) umzusetzen.

Die Umsetzung und Einhaltung dieser fundamentalen Freiheitsrechte obliegt immer stärker den Gerichten, bemängelte der ehemalige Verfassungsrichter. Papier rief die Vertreter der Allianz für den freien Sonntag auf, genau hinzuschauen und den juristischen Weg einzuschlagen, wenn diese Rechte im Einzelhandel und in Betrieben mit Duldung von Politik und Verwaltung unterlaufen werden. 

Als unsinnig und wenig verständlich bezeichnete es der Jurist, dass die Große Koalition mit der Föderalismusreform I im Jahre 2006 die Umsetzung des einheitlichen bundesweiten Sonntagsschutz in die Hoheit der Länder gelegt hat, obwohl wirtschaftliche Angelegenheiten stets Bundeshoheit sei. Die Entscheidung der Großen Koalition habe zu einem Flickenteppich beim Sonntagsschutz geführt, kritisierte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. 

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